Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Hinweis auf Wartepflicht nach § 5 Abs.3 Satz 1 Beamtenversorgung
Opa:
Aber mal eine ganz andere Frage: War 1996 die Wartezeit nicht sogar noch 36 Monate?
Dienstleister:
Die Wartezeit ist in der Tat kein Geheimnis und zumindest in meinem Beamtenkreis Allgemeinwissen.
Interessanter fände ich die Frage, ob die nach A9z bewertete Stelle schon vor der Beförderung ausgeübt wurde (soll Einweisung = Beförderung oder als Übernahme der Stelle gelesen werden?).
Ich kenne einen Fall, in dem die Beförderung zwar noch keine 2 Jahre zurücklag, aber die Tätigkeit bereits länger als 2 Jahre ausgeübt wurde, so dass die Pension letztlich nach der letzten Besoldung gezahlt wird.
Hierfür hatte der Dienstherr eine entsprechende Stellungnahme geschrieben mit dem Inhalt, dass die Beförderung nur deshalb nicht früher erfolgt sei, weil keine freie besetzbare Planstelle vorhanden war.
NWB:
Aber auch da müsste es so sein, dass die A9Z nicht pensionsfest werden, weil das Amt erst mit Übergabe der Urkunde verliehen wird.
Wir hatten hier auch mehrere Kollegen, die aufgrund einer Konkurrentenklage nicht befördert werden konnten und die jetzt zum Teil ihre Dienstzeit deutlich verlängern müssen, um das A9Z pensionsfest zu bekommen, weil sich die Klage so ewig hingezogen hat.
Und da kein rechtlicher Anspruch auf eine Beförderung besteht, können hier auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
db7151:
Hallo BeamterimNorden.
Ihre Antwort hat mir am meisten geholfen. Ich habe sie deshalb sofort ausgedruckt und bei der nächsten gelegenheit damit den Hi..... abgewischt.
db7151
Organisator:
--- Zitat von: NWB am 30.03.2022 09:42 ---Aber auch da müsste es so sein, dass die A9Z nicht pensionsfest werden, weil das Amt erst mit Übergabe der Urkunde verliehen wird.
Wir hatten hier auch mehrere Kollegen, die aufgrund einer Konkurrentenklage nicht befördert werden konnten und die jetzt zum Teil ihre Dienstzeit deutlich verlängern müssen, um das A9Z pensionsfest zu bekommen, weil sich die Klage so ewig hingezogen hat.
Und da kein rechtlicher Anspruch auf eine Beförderung besteht, können hier auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
--- End quote ---
Ist es nicht so, dass für die "Beförderung" von A9 nach A9Z gar keine Urkunde ausgehändigt wird, weil sich die Amtsbezeichnung nicht ändert, sondern nur in die Planstelle eingewiesen wird?
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