Wenn ein Gesetz im Einklang mit den Gewerkschaften. Kirchen und blabla erstellt und verabschiedet wird, welches alle toll und im Einklang mit dem GG ansehen, dann wird keine GG Änderung notwendig
Ähm ja. Bitte nochmal den Strang lesen. Diese Sachlage scheitert in der Praxis zu oft und kann nur scheitern. Daher bleibt nur eine GG-Änderung und meine Frage an Euch, ob Verdi eine GG-Änderung anstossen soll?
Ähm ja gerne, aber bitte erstmal verstehen was ich andeuten wollte:
Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt 4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.
Dazu muss natürlich die Begründung für das Gesetz dem Grundgesetz standhalten.
Und dann müsste ver.di oder andere gegen dieses Gesetz eine BVerG Klage machen.
BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!