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Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 09:39 ---Wenn ein Gesetz im Einklang mit den Gewerkschaften. Kirchen und blabla erstellt und verabschiedet wird, welches alle toll und im Einklang mit dem GG ansehen, dann wird keine GG Änderung notwendig
--- End quote ---
Ähm ja. Bitte nochmal den Strang lesen. Diese Sachlage scheitert in der Praxis zu oft und kann nur scheitern. Daher bleibt nur eine GG-Änderung und meine Frage an Euch, ob Verdi eine GG-Änderung anstossen soll?
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 09:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 09:39 ---Wenn ein Gesetz im Einklang mit den Gewerkschaften. Kirchen und blabla erstellt und verabschiedet wird, welches alle toll und im Einklang mit dem GG ansehen, dann wird keine GG Änderung notwendig
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Ähm ja. Bitte nochmal den Strang lesen. Diese Sachlage scheitert in der Praxis zu oft und kann nur scheitern. Daher bleibt nur eine GG-Änderung und meine Frage an Euch, ob Verdi eine GG-Änderung anstossen soll?
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Ähm ja gerne, aber bitte erstmal verstehen was ich andeuten wollte:
Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt 4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.
Dazu muss natürlich die Begründung für das Gesetz dem Grundgesetz standhalten.
Und dann müsste ver.di oder andere gegen dieses Gesetz eine BVerG Klage machen.
BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 09:34 ---Ich verstehe jetzt wirklich nicht, worauf du hinaus willst?
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dito :)))
Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich will eigentlich darauf hinaus, dass es zweckmäßiger ist, seine Energie darauf zu verwenden, ein schlechtes Gesetz zu ändern als gegen die schlechte Ausführung eines schlechten Gesetzes zu klagen.
Und dazu bedarf es meines Erachtens nach keiner Grundgesetzänderung.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 10:00 ---
Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt 4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.
BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!
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Du gibts Dir die Antwort doch selbst.
Es konkurrieret der GG-Schutz des Sonntags mit banalen Alltäglichkeiten wie Einkaufen. Aus der Tiefe der Unwichtigkeitkeiten kann dieses Shopping nur mit höherwertigen Rechtsgütern wie z. B. seelische Erhebung (vulgo Urlaub) erhoben werden, deswegen haben z. B. Seebädern per se mehr offene Sonntage. Gleiches gilt für den Weg dahin (Tankstelle), etc.
Und viele Gemeinden sind in der glücklichen Lage, entweder keine Klagen von Verdi zu erhalten oder so große Feste zu haben, die weit im Vordergrund stehen.
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 04.04.2022 10:09 ---
Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich will eigentlich darauf hinaus, dass es zweckmäßiger ist, seine Energie darauf zu verwenden, ein schlechtes Gesetz zu ändern als gegen die schlechte Ausführung eines schlechten Gesetzes zu klagen.
Und dazu bedarf es meines Erachtens nach keiner Grundgesetzänderung.
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Ach so! Aber Verdi hat doch gar kein Interesse, das Gesetz zu ändern, warum sollten Sie? Hier gewinnen sie immer... und das Gesetz wurde in Niedersachsen schon geändert, der Gesetzgeber bekommt es jedoch nicht hin. Wegen dem Grundgesetz.
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