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Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 10:15 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 10:00 ---
Wenn ein Ladöffnungs-Gesetz verabschiedet wird, welches es jeder Gemeinde erlaubt 4 Sonntage (ohne irgendwelche Bedingungen) zu öffnen, dann benötigt man keine Grundgesetzänderung.
BTW: warum ist es eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass es Regionen gibt, wo die Läden fast jeden Sonntag auf haben?!
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Du gibts Dir die Antwort doch selbst.
Es konkurrieret der GG-Schutz des Sonntags mit banalen Alltäglichkeiten wie Einkaufen. Aus der Tiefe der Unwichtigkeitkeiten kann dieses Shopping nur mit höherwertigen Rechtsgütern wie z. B. seelische Erhebung (vulgo Urlaub) erhoben werden, deswegen haben z. B. Seebädern per se mehr offene Sonntage. Gleiches gilt für den Weg dahin (Tankstelle), etc.
Und viele Gemeinden sind in der glücklichen Lage, entweder keine Klagen von Verdi zu erhalten oder so große Feste zu haben, die weit im Vordergrund stehen.
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Es besteht doch die Möglichkeit, ein Ladenöffnungs-Gesetz zu verabschiedet, welches es allen Gemeinden erlaubt 4 Sonntage im Jahr zu öffnen. Der Sonntag wäre weiterhin gesetzlich geschützt und ver.di kann nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klagen.
Eine GG Änderung ist da nicht für notwendig.
Ich denke, das ist es worauf Organisator hinaus will.
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 10:30 ---Ach so! Aber Verdi hat doch gar kein Interesse, das Gesetz zu ändern, warum sollten Sie? Hier gewinnen sie immer...
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Und genau das sehe ich das Problem. Ziel von Verdi sollte es nicht sein "zu gewinnen", sondern eine für alle vertretenen Interessengruppen gute Lösung zu finden. Klagen sorgt hier nur für Verhindern, Ermöglichen sollte das Ziel sein?
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 10:30 ---und das Gesetz wurde in Niedersachsen schon geändert, der Gesetzgeber bekommt es jedoch nicht hin. Wegen dem Grundgesetz.
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Wo macht hier das Grundgesetz Probleme?
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 11:06 ---
Eine GG Änderung ist da nicht für notwendig.
Ich denke, das ist es worauf Organisator hinaus will.
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Doch, ist sie. Bunderverfassungs- und verwaltungsgericht haben entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur als Annex einer kulturellen Veranstaltung erfolgen darf, nicht als reines Shopping - Erlebnis.
Da haben einige Gemeinden durchaus Probleme mit, hier solch einen Sonntag als Annex zu deklarieren. Nicht alle, sicherlich.
Es kann gar kein Gesetz geben, wonach einfach viermal im Jahr verkaufsoffen ist. Jetzt verstanden?
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 13:36 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 11:06 ---
Eine GG Änderung ist da nicht für notwendig.
Ich denke, das ist es worauf Organisator hinaus will.
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Doch, ist sie. Bunderverfassungs- und verwaltungsgericht haben entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur als Annex einer kulturellen Veranstaltung erfolgen darf, nicht als reines Shopping - Erlebnis.
Da haben einige Gemeinden durchaus Probleme mit, hier solch einen Sonntag als Annex zu deklarieren. Nicht alle, sicherlich.
Es kann gar kein Gesetz geben, wonach einfach viermal im Jahr verkaufsoffen ist. Jetzt verstanden?
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Wie wird denn begründet, dass Sonntags - ohne kulturelle Veranstaltung - nicht geöffnet werden darf?
BAT:
Ernsthaft? Dir ist das Grundgesetz bekannt? Artikel 140 wäre schon mal ein Tipp. ;)
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