Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
was_guckst_du:
...ein auf der Weimarer Verfasung ruhender Schutz des Sonntags...
...auch ein Grundgesetz sollte man in regelmäßigen Abständen mal updaten... 8)
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 13:36 ---Doch, ist sie. Bunderverfassungs- und verwaltungsgericht haben entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur als Annex einer kulturellen Veranstaltung erfolgen darf, nicht als reines Shopping - Erlebnis.
--- End quote ---
Was das Verwaltungsgericht sagt ist ja irrelevant, weil es sich ja nur auf das aktuelle Gesetz bezieht, hier geht es ja eher darum, ob man das Gesetz verbessern kann, damit es leichter ist, vereinzelt Sonntagsöffnung zu ermöglichen?
Daher: Quelle für diese starke Einschränkung seitens des BVerG?
Ich denke so eng wurde das nicht vom BVerG vorgegeben.
Oder ist der Besuch einer Insel oder eines Kurortes per se schon eine kulturellen Veranstaltung 8) oder leben die Menschen dort im GG freiem Raum?
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 14:29 ---Ernsthaft? Dir ist das Grundgesetz bekannt? Artikel 140 wäre schon mal ein Tipp. ;)
--- End quote ---
Ist bekannt:
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."
Da steht aber nicht: Es darf keine Sonntagsöffnung ohne kulturellem Grund geben.
Und auch im aktuellem Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz gibt es die Möglichkeit Sonntagsöffnung ohne kulturelle Veranstaltung zu erlauben.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.04.2022 14:46 ---
Oder ist der Besuch einer Insel oder eines Kurortes per se schon eine kulturellen Veranstaltung 8) oder leben die Menschen dort im GG freiem Raum?
--- End quote ---
Ernsthaft? Natürlich ist der Besuch eine Seebades, der Ulraub eine seelische Erhebung und damit immer gedeckt von den Ausnahmen zur Ladenöffnung.
Es sei denn man stellt fest, dass 90 % der Gäste von Borkum nur wegen dem verkaufsoffenen Sonntag dort hinfahren. ;)
Aber ich habe immer mehr den Eindruck, das es hier um Rechthaberei geht. Das Problem ist halt real, in vielen Gemeinden. Und ich habe nur den Eindruck, hier müsste endlich mal der Knoten durchschlagen werden.
Organisator:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 14:29 ---Ernsthaft? Dir ist das Grundgesetz bekannt? Artikel 140 wäre schon mal ein Tipp. ;)
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kenne ich schon, aber nur die Bereiche, die mich betreffen. Daher auch die Frage an dich, da du den Eindruck machtest, eine Fundstelle zu haben.
Interessant der Artikel 140. Über 100 Jahre alt und voller spirituellem Gedöns. Damals wohl eine Errungenschaft aber mittlerweile gnadenlos veraltet.
Da wirds mal Zeit aufzuräumen. Es gibt ja wohl verfassungsgemäße Regelungen, am Sonntag dennoch arbeiten zu dürfen und diese kann und sollte man in Betrachtung der gesellschaftlichen Entwicklung ebenfalls weiterentwickeln. Wir leben ja nicht mehr im Jahr 1919!
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 14:55 ---Ernsthaft? Natürlich ist der Besuch eine Seebades, der Ulraub eine seelische Erhebung und damit immer gedeckt von den Ausnahmen zur Ladenöffnung.
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Hihi, da andere dort eine seelische Erhebung haben, darf dort Sonntags geöffnet werden. Und die Angestellten, die dann arbeiten müssen werden um ihre GG rechte gebracht?
Klingt irgendwie schräg.
--- Zitat ---Das Problem ist halt real, in vielen Gemeinden. Und ich habe nur den Eindruck, hier müsste endlich mal der Knoten durchschlagen werden.
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Klar, wäre ein simples platt machen dieser Verweise auf Weimar der beste Weg, damit die Länder Ladenöffnungsgesetz bauen können wie es ihnen gefällt, welche dann allen Gemeinden die Freiheit geben könnte jederzeit und immer wieder Sonntagsarbeit zu erlauben.
(Artikel 140 GG bezieht sich ja nicht nur auf die Ladenöffnungszeiten, sondern ist allgemein gültig, oder habe ich da was verpasst.)
Interessant wäre es aber auch, was mit einem Ladenöffnungsgesetz geschieht, wenn dort die Hürden für eine Sonntagsöffnung runtergeschraubt werden.
Wenn Firmen wie VW hin und wieder Sonntagsarbeit machen dürfen, warum nicht auch der Klammottenladen.
(naja Amazon würde sich freuen, wenn 140 gestrichen würde, endlich 7/24 Auslieferung möglich)
Und es erschließt sich mir nicht, warum in Bäder und Kurorten und Inseln, es mit dem GG vereinbar ist, dass die Angestellten dort ständig auf diese Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verzichten müssen, während es 20 km weiter plötzlich ein GG Bruch darstellt, wenn da 4 mal aufgemacht wird.
Hast du da eine BVerG Quelle für, oder liegt es nicht am GG, sondern alleinig an den beschissen gemachten Öffnungsgesetz? Weswegen es für einige Gemeinden ein reale Problem ist.
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