Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Kommt eine Rückgruppierung "im Alltag" häufig vor?
E15TVL:
Wäre demnach auch vom Direktionsrecht gedeckt einen AN mit EG 14 von heute auf morgen als Pförtner zu beschäftigen und nach EG 3 zu bezahlen?
Organisator:
--- Zitat von: E15TVL am 01.04.2022 09:14 ---Wäre demnach auch vom Direktionsrecht gedeckt einen AN mit EG 14 von heute auf morgen als Pförtner zu beschäftigen und nach EG 3 zu bezahlen?
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Nein. Das Direktionsrecht bezieht sich nur auf Tätigkeiten der selben Entgeltgruppe - siehe dazu auch den parallelen Thread.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 01.04.2022 08:54 ---
--- Zitat von: E15TVL am 01.04.2022 08:43 ---Interessante Diskussion hier.
Das heißt also, dass wenn man im Arbeitsvertrag drin stehen hat, dass man nach EG X bezahlt wird, man nicht automatisch vom AG verlangen kann auch immer entsprechende Tätigkeiten zu bekommen? Denn dass sich ein AG bei der Eingruppierung mal nach oben "irrt", dürfte ja legitim sein. Aber das darf doch dann nicht zum Problem des AN werden oder? Mit anderen Worten: Dann müssen den AN eben neue Tätigkeiten übertragen werden, dass die EG wieder passt?
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Der erste Satz ist korrekt. Die Entgeltgruppe ist zwar im Arbeitsvertrag anzugeben, jedoch ist dies rein "deklaratorischer" Natur. Der AN kann sich also bei einem Irrtum des AG nicht darauf berufen, Tätigkeiten der genannten Entgeltgruppe übertragen zu bekommen.
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Außer wenn der AN reinschreiben lässt, dass er Tätigkeiten, die zur EGx führen, übertragen bekommt.
Max:
Bei uns gilt intern die "Günstigerregel".
Wenn eine Überprüfung zum Schluss kommt, dass die Tätigkeit unterbewertet war, wird höhergruppiert. Wenn niedriger herauskommt, darf man seine Eingruppierung trotzdem behalten. Letzteres kommt relativ häufig vor, da wir immer versuchen mit möglichst höher EG auszuschreiben. Die tatsächliche Tätigkeit ist oft unter der übertragenen Tätigkeit.
E15TVL:
Danke @Organisator @Lars73 @WasDennNun @Max
Trotzdem aber noch einmal die Frage: Wenn sich das Direktionsrecht nur auf Tätigkeiten derselben Entgeltgruppe bezieht, was - außer ein Eingruppierungsirrtum - führt dann zu einer vom AG einseitig gewollten Herabgruppierung? Hoffentlich nichts oder?
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