Das kommt wohl darauf an, was der Amtsarzt zur Untersuchung vor BaP geschrieben hat. Oft ist es so, dass dort bereits geäußert wird, das keine Bedenken gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen. Wenn das dort nicht so steht, wird man nochmal zur Untersuchung geladen vor BaL. Ist allerdings auch ein Landkreis, wovon ich hier schreibe.