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Elternzeit und Verbeamtung im gD

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Mary1910:
Hallo liebes Forum,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

Erst einmal zu mir. Ich arbeite seit 03/2019 im gD auf einer E11 (A12) in einer Bundesbehörde. Bei uns stand schon zum Anfang fest, dass jeder sich verbeamten lassen kann.

Nun arbeitete ich erstmal die 18 Monate um die Voraussetzung für die Verbeamtung zu erhalten. Theoretischer Weise hätte ich mich nun zum 09/2020 verbeamten lassen können. Dies tat ich aber nicht, da ich weiterhin auf meiner E11 mehr verdiene als auf einer A9. Weiterhin kommt hinzu, dass ich im Oktober 2020 schwanger geworden bin. Mir wurde gesagt, dass diese Zeit nun auch angerechnet werden kann, auf die Probejahre meiner Verbeamtung. Ich bin dann im April 2021 in den Mutterschutz und seit August 2021 in Elternzeit (geplant bis August 2022).
Nun habe ich erfahren, dass die Elternzeit nicht anerkannt wird. Das heißt, mein ganzes Jahr Elternzeit wird nicht auf die Probezeit der Verbeamtung anerkannt.

Nun zu meiner Frage:

Sollte ich mich dennoch verbeamten lassen zum September 2022, obwohl ich noch 1 Jahr als Angestellte mehr verdiene als Beamter auf Probe? Dieses eine Jahr könnte ich trotzdem noch als Angestellte arbeiten, welches mir dann in der Verbeamtung auf die Probezeit angerechnet wird. Habe ich evtl. einen Denkfehler und übersehe ich etwas wichtiges?
Ist es denn wirklich so, dass die komplette Elternzeit nicht angerechnet werden darf? (wegen Benachteiligung)

Ein guter Rat wäre mir sehr hilfreich.

Lieben Dank schonmal

xap:
Ich weiß, dass dieses Forum bei Fragen Hilfestellung leisten soll. Aber diese Frage hätte man sich mittels Google innerhalb von 1 Minute (schneller als das Eingangsposting wahrscheinlich geschrieben wurde) selbst beantworten können.

Wie lange soll denn die Probezeit überhaupt sein?

Mal hier lesen:

https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/mutterschutz_und_elternzeit_fuer_beamtinnen_und_beamte/#:~:text=Die%20laufbahnrechtlichen%20Vorschriften%20behandeln%20Elternzeit,Probezeit%20wird%20dann%20nicht%20verl%C3%A4ngert.

Viel interessanter als die Dauer der Probezeit ist im Übrigen das Thema PKV. Die muss nämlich auch bezahlt werden und kann ganz schnell ins Geld gehen, wenn man nur Elterngeld erhält.

Kimonbo:
Ich würde mich immer wieder verbeamten lassen, bin auch im gD in einem Bundesministerium. Das beste was mir passieren konnte. Viel Geld für wenig bis nichts tun.
Wenn ich Kinder hätte so wie du dann erst recht. Angeblich ist die Besoldung verfassungswidrig und zu niedrig, sodass alles nochmal steigen werden soll, vor allem für Kinder kann es echt goldene Zeiten geben als Beamtin. Mach das! Alles gute und eine schöne Elternzeit!

xap:
Kimbo am besten ignorieren. Es ist wahlweise im hD oder im gD. Je nachdem wann es den Beitrag verfasst hat. Klassischer Troll.

Mary1910:

--- Zitat von: Kimonbo am 04.04.2022 15:59 ---Ich würde mich immer wieder verbeamten lassen, bin auch im gD in einem Bundesministerium. Das beste was mir passieren konnte. Viel Geld für wenig bis nichts tun.
Wenn ich Kinder hätte so wie du dann erst recht. Angeblich ist die Besoldung verfassungswidrig und zu niedrig, sodass alles nochmal steigen werden soll, vor allem für Kinder kann es echt goldene Zeiten geben als Beamtin. Mach das! Alles gute und eine schöne Elternzeit!

--- End quote ---

Hallo,
ich lasse mich auf jeden Fall verbeamten, aber die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt. Zum September 2022 oder September 2023. Denn ich würde 1 Jahr lang noch mehr Geld verdienen, da ich auf der E11 sitze und nicht auf der A9.

Als Beamter auf Probe sitzt man 3 Jahre. 1 Jahr wird mir nun angerechnet weil ich auf der E11 saß und das andere Jahr war ich in Elternzeit. Die Frage ist nun ob verbeamten 2022 oder 2023.

LG

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