Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Elternzeit und Verbeamtung im gD

<< < (4/4)

EiTee:

--- Zitat von: Neuling2016 am 05.04.2022 08:19 ---Bei der sog. "Durchbeförderung" wäre ich ganz vorsichtig, sofern dir das nicht schriftlich bestätigt wurde...gesagt und versprochen ist schnell etwas, wenn sich der direkte Vorgesetzte nicht mit Dienstpostenbewertung und Planstellen auskennt..

--- End quote ---

Selbst wenn es eine schriftliche Bestätigung geben würde, entfaltet diese keine Bindung! Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung. Wenn eine Behörde das i.d.R. so handhabt, dann ist das gut, man sollte sich nur nicht wundern, wenn es dann doch anders kommt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version