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Elternzeit und Verbeamtung im gD
Amtsschimmel:
--- Zitat von: Mary1910 am 04.04.2022 22:37 ---
--- Zitat von: edeserver am 04.04.2022 16:45 ---https://ideenwerk.ag/wp-content/uploads/2017/08/ElternzeitfrBeamteundBeamtinnen_ger.pdf
S. 25
"Die laufbahnrechtlichen Vorschriften behandeln Elternzeit grundsätzlich wie Dienstzeit. Wird der Vorbereitungsdienst wegen einer Elternzeit unterbrochen, verlängert er sich nicht automatisch. Vielmehr ist
im Einzelfall zu prüfen, ob die Abwesenheit während der Elternzeit das
Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet. Ist das der Fall, wird der Vorbereitungsdienst nur in dem Umfang verlängert, der für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Innerhalb der dreijährigen laufbahnrechtlichen Probezeit wird Elternzeit auf die Probezeit angerechnet, wenn mindestens ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wurde. Die Probezeit wird dann nicht verlängert. War
dieses Mindestjahr vor Antritt der Elternzeit noch nicht vollendet, ist die fehlende Zeit bis zur Erfüllung des Mindestjahres im Anschluss an die Elternzeit nachzuholen."
--- End quote ---
Die PDF ist aus Mai 2010. Ist die denn überhaupt noch akutell???
--- End quote ---
Hast du dein Personalamt mal nach deren Rechtsgrundlage des Gegenteiligen gefragt?
Neuling2016:
--- Zitat von: Mary1910 am 04.04.2022 22:21 ---
--- Zitat von: xap am 04.04.2022 16:40 ---Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?
PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.
--- End quote ---
Es ist sozusagen eine Geldfrage. Denn als Angestellte verdiene ich auf der E11 mehr, als auf der A9 und könnte noch ein Jahr mehr Geld verdienen, welches mir auf die Probezeit angerechnet wird, falls die Elternzeit nicht anerkannt wird. Und ja, ich bekomme nach 3 Jahren sofort eine Beförderung in A10, ein Jahr später in A11 und wieder ein Jahr später in A12. Wir werden bei uns jährlich durchbefördert.
Aber die Frage ist, übersehe ich evtl etwas, worauf ich nicht komme. Vllt ist es doch besser sich gleich zuverbeamten, der Nachteil ist die PKV und der geringere Verdienst und das dann ganze 2 Jahre (wenn Elternzeit nicht anerkannt wird).
--- End quote ---
Bei der sog. "Durchbeförderung" wäre ich ganz vorsichtig, sofern dir das nicht schriftlich bestätigt wurde...gesagt und versprochen ist schnell etwas, wenn sich der direkte Vorgesetzte nicht mit Dienstpostenbewertung und Planstellen auskennt..
edeserver:
--- Zitat von: Mary1910 am 04.04.2022 22:21 ---
--- Zitat von: xap am 04.04.2022 16:40 ---Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?
PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.
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Es ist sozusagen eine Geldfrage. Denn als Angestellte verdiene ich auf der E11 mehr, als auf der A9 und könnte noch ein Jahr mehr Geld verdienen, welches mir auf die Probezeit angerechnet wird, falls die Elternzeit nicht anerkannt wird. Und ja, ich bekomme nach 3 Jahren sofort eine Beförderung in A10, ein Jahr später in A11 und wieder ein Jahr später in A12. Wir werden bei uns jährlich durchbefördert.
Aber die Frage ist, übersehe ich evtl etwas, worauf ich nicht komme. Vllt ist es doch besser sich gleich zuverbeamten, der Nachteil ist die PKV und der geringere Verdienst und das dann ganze 2 Jahre (wenn Elternzeit nicht anerkannt wird).
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Guten Morgen,
bei welcher Bundesbehörde bist du beschäftigt? Das ist ja ein Paradies bei euch, muss ich neidvoll anerkennen :).
Ich verstehe dein Anliegen nicht wirklich, denn mit der Argumentation mehr zu verdienen wirst du die Ernennung zur RI'in weiter verzögern. Direkt nach einem Jahr Mindestprobezeit zur ROI'in mit Verleihung Status Beamtin auf Lebenzeit ist nicht ungewöhnlich und mMn auch planbar, aber direkt nach 1 Jahr RAmtfr und 1 Jahr später RAR'in zu werden und damit zu rechnen, fällt mir schwer zu glauben. Zugegeben kenne ich auch nicht alle Bundesbehörden ;).
Ich persönlich würde die Verbeamtung immer vorziehen und nicht hinauszögern. Die PKV wird nicht günstiger (pauschale Abhängigkeit von Alter und Gesundheit, somit Risikozuschlag von bis zu 30% möglich), Anspruch auf Vollzeittätigkeit, Besoldung auch bei längerer Krankheit und mit Kind auch Familienzuschlag.
Wenn du eine Gesamtrechnung für die nächsten 30 Jahre aufstellst, dann wirst du selbst im einfachsten Fall (ohne Inflation, ohne Spitzenförderung, ohne Tarifrunden) mit bereits A11 die E11 finanziell abhängen.
Organisator:
--- Zitat von: edeserver am 05.04.2022 08:35 ---bei welcher Bundesbehörde bist du beschäftigt? Das ist ja ein Paradies bei euch, muss ich neidvoll anerkennen :).
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Das ist gar nicht soooo ungewöhnlich. Gerade die obersten Bundesbehörden haben gebündelte Dienstposten A9g bis A13g und dazu Planstellen hauptsächlich A12/13.
Zwar hängen da die Beförderungen auch von den Beurteilungen ab und die jährlichen Beförderungen würde ich da auch nur bis A 11 vermuten, aber mit nicht ganz schlechten Beurteilungen sollte man 15 -20 Jahre nach der ersten Ernennung im Endamt sein.
PolareuD:
Ich sage nur BRH. Dort sind A9-A13g bebündelt. Jedes Jahr gibt es eine Beförderung. Hatte einen von denen im Sprachkurs. Er ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt. Wenn das Timing passt benötigt man dafür nur eine Beurteilung, nämlich die zum Ende der Probezeit. Zumal diese auch nicht der Quotierung unterliegt.
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