Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teamleiter-Stelle interne Bewerbung
Staxe:
Hallo ihr Lieben,
Bei uns in der Abteilung wurde eine Teamleiterstelle (EG13) ausgeschrieben. Der komissarische Teamleiter und aktueller Abteilungsleiter will mich haben, ebenso wie unsere Bereichsleitung. Aktuell bin ich der Abteilung Sachbearbeiter (EG9b).
Ich befinde mich aktuell in einem Bachelorstudium und bin diesen Herbst fertig.
Folgender Text in der Ausschreibung:
Ihr Profil:
Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder weisen einen fachlich einschlägigen Studienabschluss vor.
Ich hab mich also beworben, Gespräch hat stattgefunden. Es gab insgesamt 3 Bewerber.
Eine Kollegin- hat nur eine Ausbildung.
Ein Externer- Fertiger Bachelor.
Wie der Zufall es so will, ist die Wahl auf mich gefallen. Also wurde die Auswahlbegründung geschrieben und an die Perso weitergeleitet. Diese meckert jetzt rum, weil für EG13 laut der Perso ein Master erforderlich ist.
Das stimmt ja erstmal nicht. Eingruppierung richtet sich ja nach der Tätigkeitsbeschreibung. Somit wäre es in meinem Fall: Eingruppierung in EG12 (eins unter der eigentlichen EG, weil Voraussetzungen in der Person nicht vorhanden). Ist das soweit korrekt?
Das Problem ist nun, dass mein Chef und die Perso Angst haben das Ganze dem Personalrat zur Zustimmung vorzulegen, weil ich nur einen Bachelor habe und die Ausschreibung auf Master aus war. Es steht im Raum die Ausschreibung neu zu machen und/oder die Eingruppierung zu ändern.
Gibt es hier Tipps, wie ich mich mit meinem Chef absprechen kann?
Vielen Dank für eure Tipps!!!
Lars73:
Das Problem ist weniger der fehlende Master sondern der fehlende Bachelor.
Die Formulierung "Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder weisen einen fachlich einschlägigen Studienabschluss vor." deckt im hinteren Teil auch einen Bachelor ab, wenn dieser fachlich einschlägig ist. Verlangt wird aber ein Abschluss und nicht nur ein laufendes Studium.
Eingruppierung E12 ist erstmal plausibel. Kommt natürlich auf den Abschnitt Entgeltordnung etc. an.
Vielleicht einfach mal das Gespräch mit dem PR suchen. Wir hätten früher bei einem internen gegenüber einem externen es wohl durchgewunken oder zumindest die Frist verstreichen lassen.
Ansonsten wäre eine Neuausschreibung mit geänderter Voraussetzung überlegenswert (wobei wenn man sich etwas Zeit lässt müsste man die Voraussetzungen nicht ändern.). Vielleicht auch kommissarische Besetzung und dann erstmal den Abschluss abwarten.
Staxe:
Danke schonmal für die Antwort.
Mein Chef ist der Meinung, dass der Bachelor damit nicht abgedeckt wäre....
Ich bin selbst im Personalrat- weiß aber, dass eine Kollegin von mir, die über die Besetzung not amused ist, auch im PR ist und eventuell Stimmung macht...
felixwy:
Ein Bachelor ist kein "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", kann aber eben ein "fachlich einschlägiger Studienabschluss" sein.
E15TVL:
Ich sehe keinen Grund warum irgendjemand etwas beanstanden könnte - außer natürlich im Unvermögen eures Personalrats.
Die Voraussetzung für die Bewerbung und Einstellung erfüllst du ja dank der Öffnungsklausel "fachlich einschlägiger Studienabschluss". Davon unabhängig ist natürlich die Eingruppierung, aber hier führst du ja bereits zufreffend aus, dass man gemäß Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung 1. Abs. 4. S. 1 in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert ist (in dem Fall EG 12).
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