Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teamleiter-Stelle interne Bewerbung
WasDennNun:
Ob sein zukünftiger BSC fachlich einschlägig ist kann von uns nicht beurteilt werden.
Ob die des Mitbewerbers es wäre ebenfalls nicht.
Kann aber sein, das der Mitbewerber der einzige ist, der zum VG hätte eingeladen werden dürfen, da ihr beide anderen ja die Voraussetzung nicht erfüllt.
Wenn der PR derzeitig dich nicht akzeptiert, ist es somit begründbar und inhaltlich korrekt.
Das damit nur eine Verzögerung bei der Besetzung verursacht wird, ist ja sonnenklar.
Sauber wäre eine Neuausschreibung mit Austausch von Sie haben zu wünschenswert wäre.
14 Tage frist, nur im quasi unsichtbaren Amtsportal und alles geht seinen ordnungsmässigen Gang.
Organisator:
--- Zitat von: E15TVL am 06.04.2022 07:29 ---Ich sehe keinen Grund warum irgendjemand etwas beanstanden könnte - außer natürlich im Unvermögen eures Personalrats.
Die Voraussetzung für die Bewerbung und Einstellung erfüllst du ja dank der Öffnungsklausel "fachlich einschlägiger Studienabschluss".
--- End quote ---
Na eben nicht, der TE hat keinen Studienabschluss. Insoweit könnte der PR monieren, dass die Behörde trotz des nicht vorliegenden Muss-Kriteriums den Bewerber ausgewählt hat.
edit: WDN hat die passende Lösung für das Problem treffend genannt.
WasDennNun:
--- Zitat von: E15TVL am 06.04.2022 07:29 ---Ich sehe keinen Grund warum irgendjemand etwas beanstanden könnte - außer natürlich im Unvermögen eures Personalrats.
--- End quote ---
Nein, ganz und gar nicht Unvermögen, sondern genau dafür ist ein PR da.
Hier soll gemauschelt werden und es werden Leute eingeladen und die Stelle bekommen, die nicht die selbstauferlegten Beschränkungen erfüllen.
Was wenn jetzt einige Top Leute sich wegen dieser Einschränkung nicht beworben haben?
und dann bekommt einer ohne aktuellem Studiumabschluss die Stelle?
Ich haben absolut nichts gegen mauscheln, aber wenn so gepfuscht wird und dritte benachteiligt werden, dann muss man einschreiten.
Im übrigen, muss man solche Stellen ja nicht ausschreiben, sondern könnte ja auch einfach den Kollegen die Tätigkeiten übertragen. Mir ist da keine Pflicht zur Ausschreibung bekannt.
Staxe:
Danke für alle eure Kommentare und Meinungen.
Kann mir jemand eine Art Kommentierung geben, wo ersichtlich ist, dass mit "fachlich einschlägiger Studienabschluss" auch ein Bachelor gemeint ist? Die Perso reitet da wohl aktuell mehr drauf rum und man muss denen bei uns öfter mal Ihre Arbeit erklären.....
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2022 08:41 ---Wenn der PR derzeitig dich nicht akzeptiert, ist es somit begründbar und inhaltlich korrekt.
Das damit nur eine Verzögerung bei der Besetzung verursacht wird, ist ja sonnenklar.
Sauber wäre eine Neuausschreibung mit Austausch von Sie haben zu wünschenswert wäre.
14 Tage frist, nur im quasi unsichtbaren Amtsportal und alles geht seinen ordnungsmässigen Gang.
--- End quote ---
Danke hierfür. Ich versuch erstmal den aktuellen Weg. Ich bin selbst mit ein paar Leuten im PR sehr gut und kann da mal vorfühlen, wie die das so sehen :)
E15TVL:
@WasDennNun @Organisator
Sorry, ihr habt natürlich absolut Recht. Der Bachelor ist ja noch gar nicht in Sack und Tüten. Ich habe mich etwas von diesen Satz blenden lassen:
--- Zitat von: Staxe am 05.04.2022 18:06 ---[...] weil ich nur einen Bachelor habe [...]
--- End quote ---
Sogesehen wäre das dann schon eine mögliche Benachteiligung Dritter, die sich eben nicht beworben haben.
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