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Teamleiter-Stelle interne Bewerbung
WasDennNun:
--- Zitat von: Staxe am 06.04.2022 08:52 ---Danke für alle eure Kommentare und Meinungen.
Kann mir jemand eine Art Kommentierung geben, wo ersichtlich ist, dass mit "fachlich einschlägiger Studienabschluss" auch ein Bachelor gemeint ist? Die Perso reitet da wohl aktuell mehr drauf rum und man muss denen bei uns öfter mal Ihre Arbeit erklären.....
--- End quote ---
Habe ich nicht zur Hand, aber einfach mal langsam denken und mitschreiben:
Bachelor ist ein Studienabschluss? Ja/Nein?
Edit: Und einfach mal der Personaler antworten lassen, was denn der BSc sonst ist. und ihm helfen, dass er im Internet die Antwort findet.
Der Studien Gang ist für die ausgeschrieben Stelle fachlich einschlägig? Ja/Nein?
--- Zitat ---
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2022 08:41 ---Wenn der PR derzeitig dich nicht akzeptiert, ist es somit begründbar und inhaltlich korrekt.
Das damit nur eine Verzögerung bei der Besetzung verursacht wird, ist ja sonnenklar.
Sauber wäre eine Neuausschreibung mit Austausch von Sie haben zu wünschenswert wäre.
14 Tage frist, nur im quasi unsichtbaren Amtsportal und alles geht seinen ordnungsmässigen Gang.
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Danke hierfür. Ich versuch erstmal den aktuellen Weg. Ich bin selbst mit ein paar Leuten im PR sehr gut und kann da mal vorfühlen, wie die das so sehen :)
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Ein bösartiges PR Mitglied könnte ja den einzigen regulären Bewerber stecken, dass er übergangen wurde. Dann könnte der sich evtl. einklagen. (unwahrscheinlich aber theoretisch möglich).
Denn Fakt ist: Bei der Ausschreibung, so wie sie verfasst wurde, dürftest du und dein Kollegin nicht berücksichtigt werden. Womit es nur einen Bewerber gab, der dann die Stelle bekommen muss, wenn er geeignet ist und sein Bsc ein fachlich einschlägiger Studienabschluss ist.
Ich würde eine Neuausschreibung machen und alles ist im grünen Bereich.
Staxe:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2022 09:02 ---Habe ich nicht zur Hand, aber einfach mal langsam denken und mitschreiben:
Bachelor ist ein Studienabschluss? Ja/Nein?
Edit: Und einfach mal der Personaler antworten lassen, was denn der BSc sonst ist. und ihm helfen, dass er im Internet die Antwort findet.
Der Studien Gang ist für die ausgeschrieben Stelle fachlich einschlägig? Ja/Nein?
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Hoffen wir mal, dass es eine verbeamtete Personalerin in Ihren letzten Jahren noch mitmacht aber ja i get your point.
--- Zitat von: WasDennNun am 06.04.2022 08:41 ---Ein bösartiges PR Mitglied könnte ja den einzigen regulären Bewerber stecken, dass er übergangen wurde. Dann könnte der sich evtl. einklagen. (unwahrscheinlich aber theoretisch möglich).
Denn Fakt ist: Bei der Ausschreibung, so wie sie verfasst wurde, dürftest du und dein Kollegin nicht berücksichtigt werden. Womit es nur einen Bewerber gab, der dann die Stelle bekommen muss, wenn er geeignet ist und sein Bsc ein fachlich einschlägiger Studienabschluss ist.
Ich würde eine Neuausschreibung machen und alles ist im grünen Bereich.
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Dann lass ich das mal lieber und wir schauen, dass wir das Ganze neu ausschreiben und mit dem Zusatz " Wünschenswert wäre ein Studium blablabla...
VIELEN DANK an alle :)
JC83:
--- Zitat von: Staxe am 05.04.2022 18:06 ---
Gibt es hier Tipps, wie ich mich mit meinem Chef absprechen kann?
Vielen Dank für eure Tipps!!!
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Dein Chef soll das Verfahren als gescheitert erklären und in E12 neu ausschreiben mit kurzer Frist.
Begründung hierfür:
"Ebenso stellt es einen sachlichen, dem Organisationsermessen zugehörigen Grund für einen Abbruch dar, wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden.“ (BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 – 2 C 6.11)"
Die Stelle also "neu" zuschneiden in E12, den Ausschreibungstext und die Voraussetzungen dann so anpassen, dass am Ende als Ergebnis das übrig bleibt, was er haben will, nämlich dich und hoffen, dass sich kein Schwerbehinderter bewirbt.
Dann wäre sogar eine Auswahl nach Aktenlage möglich.
Nach einem Jahr oder so, wird die Stelle dann neu bewertet und man stellt dann doch fest, "huch" ist ja doch eine E13".
Rechtlich aus meiner Sicht sauber und nicht angreifbar und jeder hat was er wollte, wenn auch mit etwas zeitlichem Verzug.
WasDennNun:
--- Zitat von: JC83 am 07.04.2022 08:03 ---Aus meiner Sicht hättest du bei o.g. Voraussetzungen gar nicht eingeladen werden dürfen. Du erfüllst die Voraussetzungen schlichtweg nicht.
--- End quote ---
Eben.
Und die Kollegin auch nicht und ob der externe sie erfüllt ist fraglich/ungeklärt.
Es führt nur ein Weg an dem von JC beschriebenen vorbei:
Einfach als gescheitert erklären und Staxe per Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten auf die Stelle setzen.
Denn auch hier ist es doch nur Beamtengedöns, dass die glauben, sie müssten die Stellen ausschreiben. Der AG kann doch sein TB Personal einsetzen wie es ihm beliebt.
Und klar ist der PR da trotzdem in der (zahnlosen) Mitbestimmung, denn der muss erstmal eine rechtskräftige Begründung finden, warum Staxe nicht die Tätigkeiten übertragen werden dürfen.
JC83:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.04.2022 08:12 ---
--- Zitat von: JC83 am 07.04.2022 08:03 ---Aus meiner Sicht hättest du bei o.g. Voraussetzungen gar nicht eingeladen werden dürfen. Du erfüllst die Voraussetzungen schlichtweg nicht.
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Eben.
Und die Kollegin auch nicht und ob der externe sie erfüllt ist fraglich/ungeklärt.
Es führt nur ein Weg an dem von JC beschriebenen vorbei:
Einfach als gescheitert erklären und Staxe per Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten auf die Stelle setzen.
Denn auch hier ist es doch nur Beamtengedöns, dass die glauben, sie müssten die Stellen ausschreiben. Der AG kann doch sein TB Personal einsetzen wie es ihm beliebt.
Und klar ist der PR da trotzdem in der (zahnlosen) Mitbestimmung, denn der muss erstmal eine rechtskräftige Begründung finden, warum Staxe nicht die Tätigkeiten übertragen werden dürfen.
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Sorry, hatte meinen Satz hinsichtlich der fehlenden Voraussetzung irgendwie rausgenommen, bei der Ergänzung meines Textes.
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