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Auf eine andere Stelle intern bewerben. Ab wann ?

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Kim Fisher:
Hallo, ich habe vor zwei Wochen eine Stelle im Öff. Dienst begonnen, aber ich merke jetzt schon dass es mir absolut nicht gefällt und auch der „Schichtdienst“ so krass ist, dass ich dort nicht weiterarbeiten möchte.
Kann leider nicht selber kündigen, da es ja sonst eine Sperre vom Arbeitsamt gibt.
OK, wollte eigentlich so lange bleiben, bis man sich intern woanders bewerben kann. Aber ab wann könnte man sich den Intern bewerben? Erst die 6 Monate Probezeit abwarten?

clarion:
Hallo,

Du kannst Dich jederzeit woanders hin bewerben. Allerdings könnte es eine leichte Irritation hervorrufen, wenn Du Dich so schnell weg bewirbst. Aber wenn Du es an dieser Stelle eh nicht lange aushältst, ist eine Flucht nach vorne vielleicht richtig. Du musst aber damit rechnen, dass Du gefragt wirst, warum oder dass Dir die jetzigen Kollegen Irritationen zeigen.

Sparschwein:
Du solltest zunächst erstmal die Probezeit abwarten. Wenn du den Eindruck vermittelst, dass du wetterwendisch bist und häufig intern wechselt, dann ist das auf jeden Fall ein massiver Nachteil. Niemand möchte Zeit, Energie und Mittel in dich stecken, wenn nicht absehbar ist, ob du lange auf einer Stelle verbleibst.

Weiterhin wirst du bei den internen Bewerbungen wenig Chancen haben, da du nach so kurzer Zeit noch keine guten Beurteilungen haben kannst. Da wirst du schon nach Aktenlage aussortiert. Außer es ist eine totale Katastrophen Stelle, wo sich sonst Niemand darauf bewirbt.

JC83:

--- Zitat von: Sparschwein am 06.04.2022 22:37 ---Niemand möchte Zeit, Energie und Mittel in dich stecken, wenn nicht absehbar ist, ob du lange auf einer Stelle verbleibst.
--- End quote ---

Und nach dieser Maßgabe soll die TE auf einer Stelle bleiben, die sie nicht mag und Kapazitäten für noch mindestens ein halbes Jahr binden, um dann nach der Probezeit zu verschwinden? Erscheint mir ebenfalls unattraktiv für beide Seiten.

@ TE: Ich würde das offen kommunizieren und mich parallel bewerben.

Sparschwein:
Ja. Schließlich scheint es ja so zu sein, dass der TE länger in der Behörde verbleiben will. Zusätzlich zeugt es auch von mangelnden Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz etc, wenn man schon nach wenigen Wochen auf der Stelle aufgibt. Für den AG lohnt sich die Einarbeitung durchaus, wenn der TE zumindest ein Jahr auf der Stelle verbleibt.

Das beste ist, wenn der TE auf der Stelle bleibt und den nächsten Beurteilungszyklus abwartet. Dann ist eine Bewerbung ggf. schon sinnvoll. 1 Jahr sollte eigentlich so ziemlich auf jeder Stelle zumutbar sein. Wenn ich noch die Verfahrensdauer etc. berechne, sollte das erfüllt sein, wenn TE nach ungefähr 9-Monaten und Ablauf der Probezeit bewirbt.
Jetzt eine Fass aufzumachen, obwohl man wahrscheinlich innerhalb der Behörde bei Bewerbungen auf andere Stellen chancenlos ist, macht wenig Sinn.

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