Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorgesetzter
Kaiser80:
Absolut. Deshalb meine ich ja auch im "o.g. Sachverhalt". Wie will man allein bei "gleich qualifizierten" ein grob fehlerhafte Ermessensentscheidung des AG auch nur vermuten können... Abseits des PR könnte ggf. etwas aus dem Rahmen Gleichstellung oder SBV in Frage kommen, aber da steck ich nicht tief genug drin.
Davon ab ist Ein- oder Höhergruppierung ja auch keine echte Mitbestimmung, sondern eher so "Mitbeurteilungsrecht". Die Eingruppierung vollzieht sich ja nach dem Grundsatz der Tarifautomatik; es gibt keine vom Arbeitgeber zu treffende konstitutive Eingruppierungsentscheidung, die der Zustimmung des Personalrats bedürfte. Der Personalrat soll den Arbeitgeber beim juristisch korrekten Auffinden der Entgeltgruppe unterstützen. Das kann allerdings nur dann funktionieren, wenn im Personalrat auch entsprechender Sachverstand zum Eingruppierungsrecht vorhanden ist ;D Da gebe ich zumindest mein Bestes
was_guckst_du:
Wo es ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept gibt, gibt es diese Postenschacherei aus dem letzten Jahrtausend nicht mehr. In meiner Behörde gibt es folgendes:
- jede freie Stelle ist auszuschreiben, zuerst intern und wenn dort erfolglos, extern. In eng eingegrenzten Ausnahmen kann im Einvernehmen mit dem PR auf eine Ausschreibung verzichtet werden
- die Beurteilung der Beamten und der Tarifbeschäftigten erfolgt für beide Gruppen nach dem selbem in einer Dienstvereinbarung festgelegten Verfahren alle drei Jahre .
- das interne Auswahlverfahren erfolgt ebenfalls nach festgelegten Regeln unter hauptsächlicher Berücksichtung der o.a. Regelbeurteilungsergebnissen; Auswahlgespräche erfolgen nur noch bei im Wesentlichen gleichen Beurteilungsergebnissen unter Berücksichtigung der Stellenwertigkeit und einer ggfls erforderlichen Innendifferenzierung der Beurteilungen.
Konkurrentenstreitverfahren kommen so gut wie gar nicht mehr vor.
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 08.04.2022 10:58 ---Wo es ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept gibt, gibt es diese Postenschacherei aus dem letzten Jahrtausend nicht mehr. In meiner Behörde gibt es folgendes:
- jede freie Stelle ist auszuschreiben, zuerst intern und wenn dort erfolglos, extern. In eng eingegrenzten Ausnahmen kann im Einvernehmen mit dem PR auf eine Ausschreibung verzichtet werden
- die Beurteilung der Beamten und der Tarifbeschäftigten erfolgt für beide Gruppen nach dem selbem in einer Dienstvereinbarung festgelegten Verfahren alle drei Jahre .
- das interne Auswahlverfahren erfolgt ebenfalls nach festgelegten Regeln unter hauptsächlicher Berücksichtung der o.a. Regelbeurteilungsergebnissen; Auswahlgespräche erfolgen nur noch bei im Wesentlichen gleichen Beurteilungsergebnissen unter Berücksichtigung der Stellenwertigkeit und einer ggfls erforderlichen Innendifferenzierung der Beurteilungen.
Konkurrentenstreitverfahren kommen so gut wie gar nicht mehr vor.
--- End quote ---
Damit gibt der Arbeitgeber aber seine Möglichkeit aus der Hand, selbst Auswahlentscheidungen treffen zu können. Ob das aus AG-Sicht so schlau ist, mag dahingestellt sein.
was_guckst_du:
..da ich als PR die Arbeitnehmerseite vertrete, finde ich das so schlimm nicht... 8)
..es wird so auf jeden fall sichergestellt, dass (annähernd) eine Bestenauslese stattfindet..."eigene" Auswahlentscheidungen des AG sind immer etwas anrüchig und nicht sehr transparent...
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 08.04.2022 11:47 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 08.04.2022 10:58 ---Wo es ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept gibt, gibt es diese Postenschacherei aus dem letzten Jahrtausend nicht mehr. In meiner Behörde gibt es folgendes:
- jede freie Stelle ist auszuschreiben, zuerst intern und wenn dort erfolglos, extern. In eng eingegrenzten Ausnahmen kann im Einvernehmen mit dem PR auf eine Ausschreibung verzichtet werden
- die Beurteilung der Beamten und der Tarifbeschäftigten erfolgt für beide Gruppen nach dem selbem in einer Dienstvereinbarung festgelegten Verfahren alle drei Jahre .
- das interne Auswahlverfahren erfolgt ebenfalls nach festgelegten Regeln unter hauptsächlicher Berücksichtung der o.a. Regelbeurteilungsergebnissen; Auswahlgespräche erfolgen nur noch bei im Wesentlichen gleichen Beurteilungsergebnissen unter Berücksichtigung der Stellenwertigkeit und einer ggfls erforderlichen Innendifferenzierung der Beurteilungen.
Konkurrentenstreitverfahren kommen so gut wie gar nicht mehr vor.
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Damit gibt der Arbeitgeber aber seine Möglichkeit aus der Hand, selbst Auswahlentscheidungen treffen zu können. Ob das aus AG-Sicht so schlau ist, mag dahingestellt sein.
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Naja, wird bei uns im groben und ganze auch so gemacht. Und wenn die oberste Herresleitung mal jemanden "durchdrücken" will, dann wird das trotzdem gemacht, handhabe hat da der PR eben nicht, auch wenn die Masse das denkt.
Feigenblatt halt.
Aber es wird halt alles transparenter und weniger im Hinterzimmer gemauschelt.
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