Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorgesetzter
WasDennNun:
--- Zitat von: clarion am 07.04.2022 20:08 ---Hallo,
bei uns würde eine Ernennung einfach so nicht vorkommen. Wenn eine Höhergruppierung möglich ist, dann wird intern ausgeschrieben, Beurteilungen eingeholt (auch bei Tarifbeschäftigten) und der - oder demjenigen mit der besten Beurteilung wird dann die Höhergruppierung angetragen. Bei Gleichstand von zwei Beurteilungen wird sogar noch ein Auswahlgespräch durchgeführt.
Dass es so läuft, darauf achtet der Personalrat auch peinlich genau. Ich habe aber keine Ahnung, ob diese Vorgehensweise gesetzlich normiert ist.
--- End quote ---
Zum einen werden TB nicht ernannt und zum anderen ist es im Angestellten Bereich nicht gesetzlich normiert.
Oft wird aber so wie von dir beschreiben gehandelt, allerdings eher, weil die Beamten denken das es so gemacht werden müsste und nicht weil man es machen muss.
Ist der gleiche Quatsch wie: Stellen müssen ausgeschrieben werden.
Wenn ein AG der Meinung Person A aus deinem Betreib soll nun die höherwertige Aufgabe C übernehmen, dann kann er das der Person anbieten und sie kann ablehnen oder annehmen.
Der PR ist da sicherlich in der Mitbestimmung, allerdings fällt es mir schwer, eine Begründung zu finden, wie sie so etwas verhindern könnten.
Weiß da jemand mehr?
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.04.2022 20:32 ---
Zum einen werden TB nicht ernannt und zum anderen ist es im Angestellten Bereich nicht gesetzlich normiert.
Oft wird aber so wie von dir beschreiben gehandelt, allerdings eher, weil die Beamten denken das es so gemacht werden müsste und nicht weil man es machen muss.
Ist der gleiche Quatsch wie: Stellen müssen ausgeschrieben werden.
Wenn ein AG der Meinung Person A aus deinem Betreib soll nun die höherwertige Aufgabe C übernehmen, dann kann er das der Person anbieten und sie kann ablehnen oder annehmen.
Der PR ist da sicherlich in der Mitbestimmung, allerdings fällt es mir schwer, eine Begründung zu finden, wie sie so etwas verhindern könnten.
Weiß da jemand mehr?
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Vollständig korrekt. PR ist auch nur in der Mitbestimmung bei der Eingruppierung, ggf. noch bei Verzicht auf die Ausschreibung.
Kaiser80:
Zumindest für NRW ist der PR u.a. bei Eingruppierung, Höhergruppierung und Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit in der Mitbestimmung.
Um bei oben genannten SV die Zustimmung zu verweigern bedürfte es schon erheblicher handfester Tatsachen; da fehlt mir die Fantasie. Bloße Vermutungen ("die vö..elt doch mim Chef") oder Befürchtungen ("Der Maier ist doch zu blöd für die Aufgabe.") sind nicht geeignet, die Zustimmungsverweigerung zu begründen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 08.04.2022 08:06 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 07.04.2022 20:32 ---
Zum einen werden TB nicht ernannt und zum anderen ist es im Angestellten Bereich nicht gesetzlich normiert.
Oft wird aber so wie von dir beschreiben gehandelt, allerdings eher, weil die Beamten denken das es so gemacht werden müsste und nicht weil man es machen muss.
Ist der gleiche Quatsch wie: Stellen müssen ausgeschrieben werden.
Wenn ein AG der Meinung Person A aus deinem Betreib soll nun die höherwertige Aufgabe C übernehmen, dann kann er das der Person anbieten und sie kann ablehnen oder annehmen.
Der PR ist da sicherlich in der Mitbestimmung, allerdings fällt es mir schwer, eine Begründung zu finden, wie sie so etwas verhindern könnten.
Weiß da jemand mehr?
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Vollständig korrekt. PR ist auch nur in der Mitbestimmung bei der Eingruppierung, ggf. noch bei Verzicht auf die Ausschreibung.
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In NI auch bei Einstellung Verlängerung, Eingruppierung, Höher- oder Herabgruppierung ....
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 08.04.2022 08:39 ---Zumindest für NRW ist der PR u.a. bei Eingruppierung, Höhergruppierung und Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit in der Mitbestimmung.
Um bei oben genannten SV die Zustimmung zu verweigern bedürfte es schon erheblicher handfester Tatsachen; da fehlt mir die Fantasie. Bloße Vermutungen ("die vö..elt doch mim Chef") oder Befürchtungen ("Der Maier ist doch zu blöd für die Aufgabe.") sind nicht geeignet, die Zustimmungsverweigerung zu begründen.
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Eben: Zahnlos Tiger halt.
Darum ja meine Frage, ob hier jemand mehr Fantasie hat als wir beide 8)
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