Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaub in der Probezeit
KingLuy:
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage zu Urlaub in der Probezeit im Umfeld TV-H. Man kann ja nur so viel Urlaub nehmen den man schon erwirtschaftet hat. Wie ist das jetzt aber wenn ich schon fest Urlaube gebucht habe. Welche Möglichkeiten habe ich um meine Urlaube auch war zunehmen? Die Urlaube in der Probezeit liegend übersteigen die erwirtschafteten Tage.
Grüße
WasDennNun:
Wer behauptet denn so einen Blödsinn, dass man nicht mehr als den "erwirtschafteten" Urlaub nehmen kann?
Man hat zwar keinen Anspruch, aber das bedeutet ja nicht, das der AG einem nicht den Urlaub gewähren kann.
Einfach mal nett fragen.
KingLuy:
Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?
Fireball84:
Hilft zwar jetzt nicht mehr, aber ich bin immer gut damit gefahren, so etwas im Nachgang zum Vorstellungsgespräch oder beim Telefonat im Rahmen der Jobzusage anzusprechen und mir "grünes Licht zu holen".
Organisator:
--- Zitat von: KingLuy am 08.04.2022 11:13 ---Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?
--- End quote ---
Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.
Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?
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