Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bedeutung Arbeitszeugnis in heutiger Zeit
WasDennNun:
Wenn jemand ein ehemaliges Arbeitsverhältnis nicht ungefragt mit einem Zeugnis belegt, dann kommt er bei uns mit Sicherheit nicht auf den Stapel der unbedingt einzuladenden.
Die landen dann eher in die Rundablage, weil Pfuscher.
Ausser wenn im Anschreiben steht, das dass Zeugnis fehlt, weil….
Da ist ein negatives Zeugnis besser, als die mutmaßliche Schlamperei keines beizulegen.
Eukalyptus:
--- Zitat von: Inspektor1234 am 08.04.2022 22:47 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 08.04.2022 21:42 ---Ich sehe keine Notwendigkeit, das Zeugnis der Bewerbung ungefragt beizulegen. Das Zwischenzeugnis, wie vorgeschlagen, ist besser geeignet.
--- End quote ---
Würdest Du nur das Zwischenzeugnis beilegen und sonst kein AZ (sind sonst nur zwei weitere)?
--- End quote ---
Entweder fährst du die Linie nur das letzte Zeugnis beizulegen (in diesem Falle das Zwischenzeugnis) "aus Aktualitätsgründen", oder alle Zeugnisse (inkl. des schlechten, aber auch der zwei hoffentlich besseren vorher).
Inspektor1234:
--- Zitat von: Eukalyptus am 09.04.2022 21:13 ---
Entweder fährst du die Linie nur das letzte Zeugnis beizulegen (in diesem Falle das Zwischenzeugnis) "aus Aktualitätsgründen", oder alle Zeugnisse (inkl. des schlechten, aber auch der zwei hoffentlich besseren vorher).
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Nein, es sind insgesamt nur drei (inklusive des Zwischenzeugnisses), ich bin ja erst Mitte 20.
Wobei das erste aus der Privatwirtschaft stammt.
Die Frage ist nur, ob ich das eine schlechte erklären oder hervorheben sollte oder nicht. Es ist sehr gut erklärbar, angesichts der Gesamtumstände (auch wenn das sicherlich nicht rechtens ist was der gemacht hat). Und ich hätte ja auch noch den Nachweis aufgrund der Erhöhung der LOB (welche der Bürgermeister nach Gutsherrenart bestimmte).
WasDennNun:
--- Zitat von: Eukalyptus am 09.04.2022 21:13 ---
--- Zitat von: Inspektor1234 am 08.04.2022 22:47 ---
--- Zitat von: Eukalyptus am 08.04.2022 21:42 ---Ich sehe keine Notwendigkeit, das Zeugnis der Bewerbung ungefragt beizulegen. Das Zwischenzeugnis, wie vorgeschlagen, ist besser geeignet.
--- End quote ---
Würdest Du nur das Zwischenzeugnis beilegen und sonst kein AZ (sind sonst nur zwei weitere)?
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Entweder fährst du die Linie nur das letzte Zeugnis beizulegen (in diesem Falle das Zwischenzeugnis) "aus Aktualitätsgründen", oder alle Zeugnisse (inkl. des schlechten, aber auch der zwei hoffentlich besseren vorher).
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Welchen Sinn macht es Zeiten der Beschäftigung im Lebenslauf ohne Dokumentation (Zeugnis) anzugeben?
Dadurch sieht es doch für den Personaler so aus, als ob man zu dumm, faul oder unfähig ist, eine vernünftige Bewerbung zu schreiben.
Britta2:
Man könnte ja auch die Beurteilungen aus der Schulzeit ergänzen.
Spaß beiseite. Nieman ruft nach alten Kamellen. Interressant ist lediglich, wie die Beurteilung der letzten 2-3 Jahre ist. Wichtiger ist nur, dass im CV keine Lücke ist. Genügt. Fragen zu Details klärt man im persönlichen Gespräch. Und dort präsentiert man nicht irgendwelche uralten Fehler und Probleme sondern verkauft sich positiv.
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