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Problem mit Eingruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: deni bas am 15.04.2022 10:14 ---
--- Zitat von: Kühlschrank am 14.04.2022 14:34 ---Ich sehe noch ein Problem (gleich gelagert wie in unserer Behörde): Auch wenn es nur der Flurfunk war, aber wenn der OB etwas verlauten lassen hat, dass "es nicht mehr gibt" für die Stelle, wird nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage helfen, um Klarheit zu schaffen.
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Wenn ich das mache, kann ich hundertprozentig meinen Hut nehmen. Vor Jahren hat schon mal ein Mitarbeiter - Beamter - gegen den AG geklagt. Ihn haben sie im Hinterzimmer quasi verhungern lassen.
Wäre eine Bewertung von dritter "offizieller" Seite denn möglich? Gibt's Stellen, die so etwas machen?
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Ja es gibt Dienstleister (gegen einen 4stelliger Betrag) die das machen, dazu musst du natürlich zunächst einmal deine vom AG bestätigten auszuübenden Tätigkeiten haben.
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--- Zitat von: Kühlschrank am 14.04.2022 14:34 ---Es muss für diese Stelle irgendwann ja Bedarf gegeben haben, sonst hätte es die Stelle nicht gegeben und du wärst nicht umgesetzt worden. Also muss irgendjemand auch wissen was an dieser Stelle bearbeitet werden soll, sprich die Tätigkeiten waren in einem entsprechenden Rahmen bekannt. Wie die Vorredner schon empfohlen haben, lass dir die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich übertragen. Daran würde ich mich halten. Und entweder die "Zusatzarbeiten" für den OB kommen mit rein und sind entsprechend bewertet oder es ist dann eben keine auszuübende Tätigkeit.
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Ja, natürlich gab's Bedarf, sie haben mich damals sehr dringend gebraucht, weil keiner im Amt diese Aufgaben hätte übernehmen können, die ich bis heute erledige. Nächste Woche werde ich auf den Amtsleiter zugehen und mit ihm darüber reden. Ich wundere mich nur, dass mir das in den ganzen zehn Jahren noch nie jemand gesagt hat, bzw. war das mit dem schriftlichen Übertragen von Aufgaben noch nie Thema, auch nicht bei meiner ersten Stelle.
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Warum sollte man das machen, du machst Arbeit für einen Bruchteil wie die Arbeit tarifliche zu vergüten wäre.
Und wenn du das mit dir machen lässt, dann ist doch AGseitig alles gut.
Und wenn der AN sich seiner Rechte nicht bewusst ist und der PR nicht gefragt wird (oder der PR auch zu dämlich ist)....
Wie sagte mal ein Geschäftstellenleiter zu mir (der sich bewusst war, dass er eben nicht seinen Angestellten beliebige Aufgaben zuweisen kann, weil könnte ja höherwertig sein):
Er will wieder mehr Beamte haben, denen kann er alles anweisen und sie müssen es machen, bei den Angestellten ist das alles so kompliziert.....
Aber keine Sorge, bist in guter Gesellschaft, es ist fast überall so üblich, dass die Leute auf zuruf Dinge machen die sie nicht machen dürften
Organisator:
--- Zitat von: deni bas am 15.04.2022 10:14 ---Wenn ich das mache, kann ich hundertprozentig meinen Hut nehmen. Vor Jahren hat schon mal ein Mitarbeiter - Beamter - gegen den AG geklagt. Ihn haben sie im Hinterzimmer quasi verhungern lassen.
Wäre eine Bewertung von dritter "offizieller" Seite denn möglich? Gibt's Stellen, die so etwas machen?
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Wie beschrieben gibt es die. Aber ohne Tätigkeitsdarstellung haben die dritten Stellen auch keine Grundlage für die Bewertung. Und selbst wenn du diese Bewertung für teuer Geld einkaufst interessiert es deinen Arbeitgeber im Zweifel kein Stück.
--- Zitat von: deni bas am 15.04.2022 10:14 ---Ja, natürlich gab's Bedarf, sie haben mich damals sehr dringend gebraucht, weil keiner im Amt diese Aufgaben hätte übernehmen können, die ich bis heute erledige. Nächste Woche werde ich auf den Amtsleiter zugehen und mit ihm darüber reden. Ich wundere mich nur, dass mir das in den ganzen zehn Jahren noch nie jemand gesagt hat, bzw. war das mit dem schriftlichen Übertragen von Aufgaben noch nie Thema, auch nicht bei meiner ersten Stelle.
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Das ist der zielführende Ansatz. Erstmal die Aufgaben übertragen bekommen und in einem Dokument fixieren. Dann können wir hier im Forum auch eine Einschätzung hinsichtlich der Eingruppierung geben. Und dann kannst du weitere Schritte überlegen.
Und wenn du aus AG-Sicht so wichtig für die Aufgabenerledigung sein solltest wie beschrieben, dann werden sie wohl auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinnehmen. Zumal es gar nicht zum Urteil kommen muss --> Gütetermin.
Ich finds - allein schon fürs persönliche Wohlempfinden - wichtig, berechtigte Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Gerade als Tarifbeschärftigter ist man eben kein Befehlsempfänger und muss sich auch nicht so verhalten. Einmal die Verhältnisse gerade rücken sollte auch positiv für die Zukunft und das Miteinander sein. Falls nicht - ists sicherlich nicht der richtige AG.
deni bas:
--- Zitat von: Unknown am 15.04.2022 10:29 ---Bei so einer Behörde sollte man freiwillig seinen Hut nehmen, wenn die Eingruppierung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Die Erfahrung hier im Forum lehrt, dass nur gemotzt wird und in den überwiegenden Fällen der Arbeitnehmer zu feige ist gerichtlich gegen seinen betrügenden Arbeitgeber vorzugehen.
Demnach viel heiße Luft um nix. Leider kommt zu den wenigsten Themen hier auch mal eine Rückmeldung wie es ausgegangen ist.
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Den Hut nehmen - das ist die Option, die ich wählen werde, falls man mir weiter Steine in den Weg legt. Aber meine Aufgabe ist m. E. sehr wichtig für die Allgemeinheit, so dass ich nichts unversucht lassen möchte. Selbstverständlich werde ich euch auf dem Laufenden halten, was sich so tut, auch wenn ich nicht jeden Tag Zeit finde, was zu schreiben.
Eukalyptus:
--- Zitat von: deni bas am 19.04.2022 10:36 ---.. Aber meine Aufgabe ist m. E. sehr wichtig für die Allgemeinheit, so dass ich nichts unversucht lassen möchte..
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Offenbar ist deine Aufgabe nach Meinung des gewählten Stadtoberhauptes nicht sehr wichtig für die Allgemeinheit. Denn sonst hätte er dies auch finanziell ausgedrückt in den letzten 10! Jahren. Ziehe deine Konsequenzen - und bevor du das tun kannst, erledige deine Hausaufgaben (Tätigkeitsbeschreibung).
deni bas:
--- Zitat von: Eukalyptus am 19.04.2022 21:04 ---
--- Zitat von: deni bas am 19.04.2022 10:36 ---.. Aber meine Aufgabe ist m. E. sehr wichtig für die Allgemeinheit, so dass ich nichts unversucht lassen möchte..
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Offenbar ist deine Aufgabe nach Meinung des gewählten Stadtoberhauptes nicht sehr wichtig für die Allgemeinheit. Denn sonst hätte er dies auch finanziell ausgedrückt in den letzten 10! Jahren. Ziehe deine Konsequenzen - und bevor du das tun kannst, erledige deine Hausaufgaben (Tätigkeitsbeschreibung).
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Diese Aussage widerspricht dem, was oben geschrieben wurde, oder habe ich das alles falsch verstanden?
Eine Arbeitsplatzbeschreibung von meiner Seite gibt es, eine schriftliche Übertragung von Aufgaben an die Arbeitnehmer erfolgt m. W. grundsätzlich nicht.
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