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Problem mit Eingruppierung

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Kühlschrank:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 14:03 ---
--- Zitat von: FGL am 14.04.2022 13:07 ---Praktisches Beispiel aus unserem Haus: Nicht die Personal-, sondern die Organisationsabteilung überträgt die Aufgaben. Dazu hat der Fachvorgesetzte den Katalog an zu übertragenden Aufgaben zu entwerfen und der Organisationsabteilung zuzuleiten. Auf Basis dieses Entwurfs werden dann die Aufgaben von der Organisationsabteilung übertragen.

--- End quote ---
Das trägt jetzt nichts zur Problemlösung bei, dient aber der Illustration des Ganzen: Hätte ich mich vor zehn Jahren auf die Organisationsabteilung verlassen, säße ich vermutlich heute noch auf einem Hocker aus meinem privaten Bestand. Meinen Bürostuhl hat mir nach Monaten des Wartens die Sekretärin beschafft...

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Ob die Eingruppierung korrekt ist mit 9c, ohne die Arbeitsvorgänge, Zeitanteile usw. zu kennen, ist so zunächst nicht einschätzbar. Nach deinen Ausführungen halte ich persönlich 9c für falsch, aber das kann genauso falsch sein wie die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung.

Ich sehe noch ein Problem (gleich gelagert wie in unserer Behörde): Auch wenn es nur der Flurfunk war, aber wenn der OB etwas verlauten lassen hat, dass "es nicht mehr gibt" für die Stelle, wird nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage helfen, um Klarheit zu schaffen. Bei uns wird auch pauschal gesagt, bei entsprechenden Stellen ist Ende und da ist nicht mehr drin als EG xy. Ob eine Stellenbewertung etwas anderes zu Tage bringt oder nicht, sei dahingestellt.

Es muss für diese Stelle irgendwann ja Bedarf gegeben haben, sonst hätte es die Stelle nicht gegeben und du wärst nicht umgesetzt worden. Also muss irgendjemand auch wissen was an dieser Stelle bearbeitet werden soll, sprich die Tätigkeiten waren in einem entsprechenden Rahmen bekannt. Wie die Vorredner schon empfohlen haben, lass dir die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich übertragen. Daran würde ich mich halten. Und entweder die "Zusatzarbeiten" für den OB kommen mit rein und sind entsprechend bewertet oder es ist dann eben keine auszuübende Tätigkeit.

Organisator:

--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 14:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 14:10 ---Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?

--- End quote ---
Na, dass die Abteilung zuständig ist für die Beschaffung von Stühlen und dies eben nicht in angemessener Zeit bewerkstelligt.

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Das wäre ungewöhnlich. Das macht eher der Einkauf/Beschaffung bzw. federführend der innere Dienst. "Organisation" ist hier unternehmerisch zu verstehen.

deni bas:

--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 14:43 ---
--- Zitat von: deni bas am 14.04.2022 14:26 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.04.2022 14:10 ---Was hat denn die Organisationsabteilung mit einem Bürostuhl zu tun?

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Na, dass die Abteilung zuständig ist für die Beschaffung von Stühlen und dies eben nicht in angemessener Zeit bewerkstelligt.

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Das wäre ungewöhnlich. Das macht eher der Einkauf/Beschaffung bzw. federführend der innere Dienst. "Organisation" ist hier unternehmerisch zu verstehen.

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Wir haben keinen Einkauf o. ä. und keinen inneren Dienst. Die Abteilung Organisation ist für die Möblierung zuständig. Ist so.

deni bas:

--- Zitat von: Kühlschrank am 14.04.2022 14:34 ---Ich sehe noch ein Problem (gleich gelagert wie in unserer Behörde): Auch wenn es nur der Flurfunk war, aber wenn der OB etwas verlauten lassen hat, dass "es nicht mehr gibt" für die Stelle, wird nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage helfen, um Klarheit zu schaffen.
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Wenn ich das mache, kann ich hundertprozentig meinen Hut nehmen. Vor Jahren hat schon mal ein Mitarbeiter - Beamter - gegen den AG geklagt. Ihn haben sie im Hinterzimmer quasi verhungern lassen.
Wäre eine Bewertung von dritter "offizieller" Seite denn möglich? Gibt's Stellen, die so etwas machen?


--- Zitat von: Kühlschrank am 14.04.2022 14:34 ---Es muss für diese Stelle irgendwann ja Bedarf gegeben haben, sonst hätte es die Stelle nicht gegeben und du wärst nicht umgesetzt worden. Also muss irgendjemand auch wissen was an dieser Stelle bearbeitet werden soll, sprich die Tätigkeiten waren in einem entsprechenden Rahmen bekannt. Wie die Vorredner schon empfohlen haben, lass dir die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich übertragen. Daran würde ich mich halten. Und entweder die "Zusatzarbeiten" für den OB kommen mit rein und sind entsprechend bewertet oder es ist dann eben keine auszuübende Tätigkeit.
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Ja, natürlich gab's Bedarf, sie haben mich damals sehr dringend gebraucht, weil keiner im Amt diese Aufgaben hätte übernehmen können, die ich bis heute erledige. Nächste Woche werde ich auf den Amtsleiter zugehen und mit ihm darüber reden. Ich wundere mich nur, dass mir das in den ganzen zehn Jahren noch nie jemand gesagt hat, bzw. war das mit dem schriftlichen Übertragen von Aufgaben noch nie Thema, auch nicht bei meiner ersten Stelle.

Unknown:
Bei so einer Behörde sollte man freiwillig seinen Hut nehmen, wenn die Eingruppierung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Die Erfahrung hier im Forum lehrt, dass nur gemotzt wird und in den überwiegenden Fällen der Arbeitnehmer zu feige ist gerichtlich gegen seinen betrügenden Arbeitgeber vorzugehen.
Demnach viel heiße Luft um nix. Leider kommt zu den wenigsten Themen hier auch mal eine Rückmeldung wie es ausgegangen ist.

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