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Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"

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sebbo83:
Hallo,

letztes Jahr habe ich einen Versuch gestartet meine Eingruppierung von der Personalabteilung prüfen zu lassen. Daraufhin gab es eine Videokonferenz und nachträglich einigen Email- und Postverkehr. Unter anderem wurde meine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung an die aktuellen Arbeiten angepasst. Meine Referatsleitung sowie mein Abteilungsleiter haben mir dabei viel geholfen und die volle Unterstützung zukommen lassen.
Die Tätigkeitsbeschreibung und -merkmale wurden von uns so erarbeitet, dass als Ergebnis mindestens eine E12 hätte rauskommen müssen, ehr sogar höher. Wir haben hierzu die Entgeltordnung zum TV-L herangezogen und gerade auf die hohe Verantwortung, die besondere Schwierigkeit der Aufgaben bzw. die Spezialaufgaben von mindestens 50 % (mindestens 1/3 führt nach Entgeltordnung zur entsprechend höheren Einstufung) hingewiesen.

Heute habe ich einen kurzen Zweizeiler von der Personalabteilung erhalten mit dem Inhalt, dass die Entgeltgruppe bestehen bleibt und im zweiten Satz, dass die übernommene Tätigkeitsdarstellung übernommen wurde.

Es gibt keine Begründung, keine Beurteilung, keine Auswertung, gar nichts. Ist das so üblich? Ich möchte gerne in Widerspruch gehen, aber kann keinen Widerspruch ohne jegliche Begründung aufbauen.

Gibt es im TV-L eine Regelung, ob nach der Überprüfung der Eingruppierung, eine Begründung oder Beurteilung erfolgt? Ich war sehr erstaunt, dass nach dem ganzen Prozess, der ein 3/4 Jahr gedauert hat, ein negativer Zweizeiler verschickt wird.

Organisator:

--- Zitat von: sebbo83 am 14.04.2022 09:48 ---
Heute habe ich einen kurzen Zweizeiler von der Personalabteilung erhalten mit dem Inhalt, dass die Entgeltgruppe bestehen bleibt und im zweiten Satz, dass die übernommene Tätigkeitsdarstellung übernommen wurde.

Es gibt keine Begründung, keine Beurteilung, keine Auswertung, gar nichts. Ist das so üblich? Ich möchte gerne in Widerspruch gehen, aber kann keinen Widerspruch ohne jegliche Begründung aufbauen.

--- End quote ---
Ja, das ist so üblich. Der Arbeitgeber ist nicht dir gegenüber rechenschaftspflichtig, wie er sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet. Auch ein Widerspruch ist dabei nicht vorgesehen weil er auch zu keinem anderen Ergebnis kommen kann.


--- Zitat von: sebbo83 am 14.04.2022 09:48 ---Gibt es im TV-L eine Regelung, ob nach der Überprüfung der Eingruppierung, eine Begründung oder Beurteilung erfolgt? Ich war sehr erstaunt, dass nach dem ganzen Prozess, der ein 3/4 Jahr gedauert hat, ein negativer Zweizeiler verschickt wird.

--- End quote ---

Nein. Eine Überprüfung der Eingruppierung durch den Arbeitgeber ist auch nicht notwendig, da man stets richtig eingruppiert ist. Wie diese Eingruppierung tatsächlich ist kann ausschließlich das Arbeitsgericht feststellen.

neodeo2:
also bleibt dem sebbo83 nur der Weg zum Gericht?

Lars73:
E12 in welchen Abschnitt der Entgeltordnung? Ingenieur?

Es braucht keine Begründung der Personalabteilung.
Wenn die Aufgabenbeschreibung klar ist bildet man sich selber eine Meinung. Fordert die Bezahlung schriftlich ein und klagt ggf.

Unklar ist natürlich ob ihr oder die Personalabteilung irrt hinsichtlich der Interpretation der Tarifmerkmale. Ggf. kann man hier die Tätigkeit knapp beschreiben, dass bekommt man eine Einschätzung.

Organisator:

--- Zitat von: neodeo2 am 14.04.2022 10:08 ---also bleibt dem sebbo83 nur der Weg zum Gericht?

--- End quote ---

ja. Er hat sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet, der AG dito. Wenn man da nicht übereinkommt brauchts eine geeignete Stelle, die die Eingrupppierung feststellt. Genau dafür gibt es sogar eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

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