Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fehlende Begründung bei Absage "Überprüfung der Eingruppierung"
WasDennNun:
--- Zitat von: sebbo83 am 21.04.2022 14:57 --- Ein Studium - vor allem der Master - ist an sich dazu dienlich, dass man lernt, sich selbst neue Dinge anzueignen. Nichts weiter ist eine Diplom- oder Master-Arbeit.
--- End quote ---
Richtig, wenn du Tätigkeiten hast für die man ein Master/Diplom benötigt, bist du ja auch in der EG13 eingruppiert. (Allgemeiner Teil und nicht Abschnitt 22)
In EGO 22 geht es aber doch um "Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung"
Edit:
--- Zitat ---Ich denke schon, dass die Aufgaben der Regionalplanung eine Spezialnische sind. Es lässt sich eigentlich nicht erklären, dass 85 % der Bundesländer die Aufgaben in einer E 13 eingruppieren.
--- End quote ---
Dann solltest du versuchen mal in Erfahrung bringen, ob da jemand dir seine Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellt. So unter Kollegen 8)
EDIT2:
Und da kann man euch nur wünschen das der Richter diese Aufgabe auch als Spezialaufgaben ansieht, was der Richter vielleicht verneinen wird, weil es so viele Regionalplaner gibt. Und das es große Fachtagungen dazu gibt und ...
Leider, muss man sagen. Aber so wird es wohl in der Tarifsystematik gesehen.
sebbo83:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:06 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 21.04.2022 14:57 --- Ein Studium - vor allem der Master - ist an sich dazu dienlich, dass man lernt, sich selbst neue Dinge anzueignen. Nichts weiter ist eine Diplom- oder Master-Arbeit.
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Richtig, wenn du Tätigkeiten hast für die man ein Master/Diplom benötigt, bist du ja auch in der EG13 eingruppiert. (Allgemeiner Teil und nicht Abschnitt 22)
In EGO 22 geht es aber doch um "Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung"
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Das ist ein sehr interessanter Hinweis, woran ich noch nicht gedacht habe. Wir sind keine Techniker. Nach der (Fähigkeits-)Beschreibung oben von der Uni, wo müssten wir eigentlich eingeordnet sein?? Ich kenne die Entgeltordnung nicht auswendig und habe mich bisher nur auf das konzentriert, wo wir derzeitig eingestuft sind - Teil II - Abschnitt 22 - Unterabschnitt 22.1.
Aber ja, technisch Tätigkeiten machen lediglich 15-20 % unserer Arbeit aus und das Betrifft auch nur die, die etwas GIS machen.
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:06 ---
Dann solltest du versuchen mal in Erfahrung bringen, ob da jemand dir seine Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellt. So unter Kollegen 8)
--- End quote ---
Sehr guter Punkt und mein Gedanke. Ich werde mal die Kollegen aus einer benachbarten Planungsregionen befragen. Mich würde tatsächlich interessieren, in welchem Abschnitt sie eingruppiert sind.
WasDennNun:
Also ich bin z.B. Dipl. Informatiker und ich werde und wurde aufgrund meiner Tätigkeiten stets im allgemeinen Teil eingruppiert.
Also
Teil I
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Einstiegs Gruppe:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Ihr müsst also herausarbeiten, das ihr Dinge zu machen habt, die nicht im Techniker/Bachelor Bereich gelehrt werden, sondern wo man die Inhalte des Masters benötigt.
Am leichtesten ist es, wenn man strategische Entscheidungen über Fachgrenzen hinaus zu erfüllen hat.
Also die Breite und Tiefe der Themen groß ist.
sebbo83:
--- Zitat von: WasDennNun am 22.04.2022 07:43 ---Also ich bin z.B. Dipl. Informatiker und ich werde und wurde aufgrund meiner Tätigkeiten stets im allgemeinen Teil eingruppiert.
Also
Teil I
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst
Einstiegs Gruppe:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Ihr müsst also herausarbeiten, das ihr Dinge zu machen habt, die nicht im Techniker/Bachelor Bereich gelehrt werden, sondern wo man die Inhalte des Masters benötigt.
Am leichtesten ist es, wenn man strategische Entscheidungen über Fachgrenzen hinaus zu erfüllen hat.
Also die Breite und Tiefe der Themen groß ist.
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Perfekt Danke, dass ist ein wirklich sehr hilfreicher Beitrag :)
Garfield:
--- Zitat von: sebbo83 am 22.04.2022 07:37 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:06 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 21.04.2022 14:57 --- Ein Studium - vor allem der Master - ist an sich dazu dienlich, dass man lernt, sich selbst neue Dinge anzueignen. Nichts weiter ist eine Diplom- oder Master-Arbeit.
--- End quote ---
Richtig, wenn du Tätigkeiten hast für die man ein Master/Diplom benötigt, bist du ja auch in der EG13 eingruppiert. (Allgemeiner Teil und nicht Abschnitt 22)
In EGO 22 geht es aber doch um "Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung"
--- End quote ---
Das ist ein sehr interessanter Hinweis, woran ich noch nicht gedacht habe. Wir sind keine Techniker. Nach der (Fähigkeits-)Beschreibung oben von der Uni, wo müssten wir eigentlich eingeordnet sein?? Ich kenne die Entgeltordnung nicht auswendig und habe mich bisher nur auf das konzentriert, wo wir derzeitig eingestuft sind - Teil II - Abschnitt 22 - Unterabschnitt 22.1.
Aber ja, technisch Tätigkeiten machen lediglich 15-20 % unserer Arbeit aus und das Betrifft auch nur die, die etwas GIS machen.
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:06 ---
Dann solltest du versuchen mal in Erfahrung bringen, ob da jemand dir seine Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellt. So unter Kollegen 8)
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Sehr guter Punkt und mein Gedanke. Ich werde mal die Kollegen aus einer benachbarten Planungsregionen befragen. Mich würde tatsächlich interessieren, in welchem Abschnitt sie eingruppiert sind.
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Wie sie eingruppiert sind steht aber nicht in deren Tätigkeitsbeschreibung.
Die Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge wurde nur dem Personalrat (und vielerorts nichtmal das) vorgelegt.
An die Bewertung ranzukommen wird schwer. Zumal ja auch durchaus verschiedene Arbeitsvorgänge unterschiedlichen Teilen zugeordnet sein können.
Es wäre also nichtmal wild, wenn ihr einen Techniker-Arbeitsvorgang habt, solange dieser nicht >50% ausmacht.
Aber wenn du natürlich Tätigkeitsbeschreibungen bekommst und weißt, dass diese anderso EG13 zugeordnet wurden, dann könntest du dich mit jemanden, der sich in Eingruppierung auskennt zusammensetzen und mal selbst eine Eingruppierung versuchen. Dann seht ihr schnell was in der Tätigkeitsbeschreibung entscheidend ist.
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