Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abwägung in Sachen Diensthaftlichtversicherung
WasDennNun:
Ist eigentlich bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn die Ampel schon über eine Sekunde Rot war, schon grobe Fahrlässigkeit?
Opa:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.04.2022 10:48 ---Ist eigentlich bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn die Ampel schon über eine Sekunde Rot war, schon grobe Fahrlässigkeit?
--- End quote ---
Wenn man beschleunigt hat, um noch schnell rüberzukommen: Wird in der Regel als Vorsatz ausgelegt. Wenn man die Ampel „nur übersehen“ hat, ist es (zumindest) grobe Fahrlässigkeit, da man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wider besseren Wissens verletzt hat.
2strong:
Deckt die Versicherung denn grobe Fahrlässigkeit überhaupt ab? Vorsatz ist nie und grobe Fahrlässigkeit sind regelmäßig nicht abgedeckt und für einfache Fahrlässigkeit haftet man weder als Beamter, noch als Tarifbeschäftigter.
vip3r:
Ja, das tut sie ... und wird sogar häufig ausdrücklich damit beworben. Ausgeschlossen sind grundsätzlich nur Vorsatz, einzelne Berufsgruppen und bestimmte Tätigkeiten. Nach meiner Recherche gleichen sich die Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter schon sehr stark bzw. sind in weiten Teilen sogar im Wortlaut identisch.
Ich habe mir bei reiner Verwaltungstätigkeit mit Blick auf etwaige Vermögensschäden vorsichtshalber eine zugelegt und hoffe, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen. Wichtig ist eben (wie bei allen Versicherungen), vorab die Bedingungen genau zu prüfen und zu schauen, ob einer der dort genannten Ausschlüsse für einen persönlich die ganze Versicherung ad absurdum führt.
Beispiel: Ausgeschlossen sind "Verstöße bei Zahlungsakten". Heißt, dass eine solche Versicherung für den klassischen Stadtkassen-Sachbearbeiter i.d.R. ziemlich sinnlos sein dürfte. Zur IT kann ich aus dem Stehgreif nichts sagen und kann deshalb nur den Rat geben, einfach mal Punkt für Punkt die gesamten Bedingungen durchzugehen und mit der individuellen Tätigkeit abzugleichen.
Organisator:
--- Zitat von: vip3r am 25.04.2022 20:54 ---Ich habe mir bei reiner Verwaltungstätigkeit mit Blick auf etwaige Vermögensschäden vorsichtshalber eine zugelegt und hoffe, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen.
--- End quote ---
--- Zitat von: Mask am 19.04.2022 17:00 ---Mein Prof für Beamtenrecht an der FH hat damals gesagt: "Als ich nach Jahren feststellte, dass selbst die inkompetentesten aller Kollegen trotz Fehler am Fließband nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, beschloss ich die 3 Mark pro Monat für die Diensthaftpflicht auch zu sparen". Klingt erstmal drastisch, hat aber wie jeder blöde Spruch einen wahren Kern. Ich bin jetzt 18 Jahre dabei, war auf Kommunal- und Landesebene und habe keinen einzige Fall mitbekommen, bei dem jemand eine Diensthaftpflicht gebraucht hätte.
--- End quote ---
Es scheint dann wohl so, als wäre dann eine Dienshaftpflicht so sinnvoll wie eine Versicherung gegen Schäden durch homöophatische "Arznei"mittel.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version