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Ungleichbehandlung zum Beamten

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Kat:
Der TE hat vergessen zu erwähnen, daß der Beamte kein Vertragsverhältnis hat, daß er nicht nach Wertigkeit seiner Tätigkeiten bezahlt wird sondern sehr oft weit darunter, daß er bis zu 42 Stunden die Woche arbeiten muss, also 3 Stunden länger als der Kollege am Schreibtisch gegenüber, daß er sich privat versichern muß, sich auch privat nicht den kleinden Faux pas leisten kann ohne dass das Auswirkungen auf sein Dienstverhältnis haben kann und streiken darf er auch nicht.  usw. usf.

xap:
Es gibt auch umgekehrt durchaus Probleme. MA auf EG12/X lässt sich verbeamten und darf dann jahrelang strampeln, bis er wieder ein ähnliches Einkommensniveau erreicht. Und währenddessen steht ein jährliches Minus im 4-stelligen Euro-Bereich am Ende des Jahres. Das muss man auch erstmal wieder reinholen. Es ist nicht alles Gold auf der einen Seite der Medaille, auch wenn es von der anderen so aussehen mag.

Opa:
Ja, voll ungerecht! Micha hat 10.000 Euro in Wirecard-Aktien investiert und ein Jahr später alles verloren, während Fritz 10.000 Euro in Tesla-Aktien investiert und sich nach einem Jahr 18.200 Euro auszahlen ließ.
Gleiche Tätigkeit, unterschiedliches Resultat.

Der Unterschied zum Arbeits-/Dienstverhältnis ist, dass es
1. bei der Berufswahl weniger Überraschungen gibt und somit die „Investitionsentscheidung“ leichter fällt und
2. zwei verschiedene Aktien deutlich mehr miteinander gemeinsam haben, als ein Beamter mit einem Angestellten.

Bob Kelso:

--- Zitat von: Kat am 22.04.2022 11:23 ---Der TE hat vergessen zu erwähnen, daß der Beamte kein Vertragsverhältnis hat, daß er nicht nach Wertigkeit seiner Tätigkeiten bezahlt wird sondern sehr oft weit darunter, daß er bis zu 42 Stunden die Woche arbeiten muss, also 3 Stunden länger als der Kollege am Schreibtisch gegenüber, daß er sich privat versichern muß, sich auch privat nicht den kleinden Faux pas leisten kann ohne dass das Auswirkungen auf sein Dienstverhältnis haben kann und streiken darf er auch nicht.  usw. usf.

--- End quote ---

Zum immer wieder kehrenden Thema: Beamte dürfen nicht streiken!
Gewerkschaftlich organisierte ( Mitgliedbeitrag) Tarifbeschäftigte begeben sich in den Arbeitskampf. Und das erzielte Ergebnis wird ohne Zutun der Beamten "automatisch" für diese "Wir dürfen nicht streiken Gruppe" übernommen!
Liebe Grüße!

Organisator:

--- Zitat von: Bob Kelso am 22.04.2022 11:49 ---Zum immer wieder kehrenden Thema: Beamte dürfen nicht streiken!
Gewerkschaftlich organisierte ( Mitgliedbeitrag) Tarifbeschäftigte begeben sich in den Arbeitskampf. Und das erzielte Ergebnis wird ohne Zutun der Beamten "automatisch" für diese "Wir dürfen nicht streiken Gruppe" übernommen!
Liebe Grüße!

--- End quote ---

Das erzielte Ergebnis kann übernommen werden und wird es auch nur im Bereich der Bezahlung. Arbeitszeit o.ä. wird nicht übernommen sondern dienstherrenseitig einseitig festgelegt. Daher haben Beamte z.B. beim Bund 2 Stunden mehr Arbeitszeit, was ca. 10 Tage Urlaub im Jahr ausmacht.

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