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Elternzeit - Jahressonderzahlung
MarkusElternzeit:
Danke Ihnen, ja ich arbeite Vollzeit. Dann würde ich komplett in Elternzeit gehen, das ist wirklich die beste Lösung. Dankeschön und bleiben Sie alle gesund.
SiegVibe:
@ Isie: Zugrunde gelegt wurde der Zeitraum 23.07.- 22.09.2022 bei vollständiger Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung und sonst natürlich Vollzeit, da keine gegenteiligen Informationen vorhanden waren.
MarkusElternzeit:
Vielen Dank, ich traue mich ja gar nicht zu Fragen: Bei einer Teilzeitbeschäftigung von 20%, dann würde die Sonderzahlung 46 % der Entgeltgruppe betragen oder ?
SiegVibe:
Die 46 % bezogen sich auf die Bemessungsgrundlage, d.h. dieser Wert ist nochmals mit 70,26 % und dem Tabellenentgelt von 4823,79 € zu multiplizieren. Daraus ergibt sich näherungsweise eine Jahressonderzahlung von 1559,03 €.
Machen wir wieder eine genaue Rechnung auf:
Berechnung Bemessungsentgelt:
Juli:
Vollzeit: 4823,79 / 31 * 22 = 3423,33
Teilzeit 20%: 4823,79 * 0,2 / 31 * 9 = 280,09
August:
Teilzeit 20%: 4823,79 *0,2 = 964,76
September:
Teilzeit 20%: 4823,79 * 0,2 / 30 * 22 = 707,49
Vollzeit: 4823,79 / 30 * 8 = 1286,34
Bemessungsentgelt: (3423,33+280,09+964,76+707,49+1286,34) / 3 = 2220,67
Dieses Ergebnis multipliziert mit dem Bemessungssatz von 70,28 % = 1560,69 €
MarkusElternzeit:
SigVibe und allen. DANKE
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