Hallo liebe Community,
vor nicht zu ferner Zeit trat ich eine neue Arbeitsstelle an.
Aufgrund von Personalweggang /-mangel, Rückständen und vielen Missständen wird die Abteilung seit über 6 Monaten in einem Ausnahmezustand geführt.
Nun werden die Arbeiten an die vielen neuen Mitarbeiter neu verteilt.
Ich forderte bei der Vorgesetzten eine zeitgleiche Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen und - bewertungen und die Zuordnung der Aufgaben entsprechend der Entgeltverordnung.
Dies wurde als, in der immer noch anherrschenden Ausnahmesituation, nicht relevant zurückgewiesen.
Hintergrund ist folgender...
E6 Stellen, die mit Ermessensvorschriften arbeiten sollen:
Diese erfordern intensive Prüfungen von Akten und Abwägungen um ein Ergebnis zu erhalten und eine Kann-Vorschrift, bzgl. einer stark in die Rechte des Antragstellers und der Allgemeinheit eingreifende, Entscheidung zu treffen.
Somit eindeutig selbstständige Leistungen mit hohem Zeitanteil, welche auf einer E6 nichts zu suchen haben.
Mein Arbeitgeber hat kein Recht darauf eine "Ausnahmesitiation" dafür zu verwenden, diese Aufgaben auf den E6 zu belassen.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor? 🤔
Einbeziehung Personalrat/Personalmt/Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Überlastungsanzeige oder erst über den Dienstweg an den nächsten Vorgesetzten?
Ich erhielt bereits Rüge wegen nicht Einhaltung des Dienstweges und möchte mich korrekt verhalten.
Vielen Dank vorab!