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KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?

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superbraz:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2022 12:42 ---klingt irgendwie befremdlich: Man nimmt sich eine Arbeitsunfähigkeit.
Entweder ist man Arbeitsunfähigkeit und muss es erst am dritten Tag vom Arzt verschriftlichen (und bestätigen) lassen oder man ist Arbeitsunfähigkeit und muss es ab dem ersten Tag vom Arzt verschriftlichen lassen.

--- End quote ---

ja, doof ausgedrückt - man "ist" natürlich arbeitsunfähig

superbraz:
Kurzes Feedback:
Seitens der Verwaltungsleitung nicht gewünscht.
Tenor "gab es schonmal, wurde ausgenutzt, wird es nicht mehr geben".

Man muss dazu sagen, dass es bei uns in anderen Bereichen recht locker läuft, womit man das Ganze etwas kompensieren kann.

Dennoch danke für die Beteiligung :)

WasDennNun:
Und damit ist dann oftmals das Ergebnis, dass die Ausnutzer 3 statt ein Tag weg sind.
und die nicht Ausnutzer 7 statt 3 Tage (die gehen ja wegen einem Tag kränklich weiter zur Arbeit)
und und und....

Ich finde ein AG sollte so gut organisiert sein, dass er die Ausnutzer / Chroniker zur 1 Tagesfrist verdonnert und den Rest mit 3 Tagen selbstdiagnose AU machen lässt.
Schont aller Geldbeutel.

superbraz:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.05.2022 15:08 ---Und damit ist dann oftmals das Ergebnis, dass die Ausnutzer 3 statt ein Tag weg sind.
und die nicht Ausnutzer 7 statt 3 Tage (die gehen ja wegen einem Tag kränklich weiter zur Arbeit)
und und und....

Ich finde ein AG sollte so gut organisiert sein, dass er die Ausnutzer / Chroniker zur 1 Tagesfrist verdonnert und den Rest mit 3 Tagen selbstdiagnose AU machen lässt.
Schont aller Geldbeutel.

--- End quote ---

ja, waren auch unsere Argumente...
Gegenargument sind dann die "Mehrstunden", welche hier im Vertrauen geleistet und "gesammelt" werden können, bis zu einer max.Zahl. Da geht es uns, muss ich zugeben, schon recht gut hier.

Die Spezialfälle, welche wegen zu vielen Krankentagen auffallen, machen dies auch so - ob mit oder ohne Schein.

WasDennNun:

--- Zitat von: superbraz am 05.05.2022 07:47 ---Die Spezialfälle, welche wegen zu vielen Krankentagen auffallen, machen dies auch so - ob mit oder ohne Schein.

--- End quote ---
Es gibt halt die "Blaumacher"
Sei es weil sie ein Alkoholproblem o.ä. haben -> dann sind sie ja in der Tat krank und man muss einschreiten und helfen.
sei es weil sie A+lö* sind, denen wird es "erschwert" und man kann dann nach 42 Tage einfach mal die Zahlung einstellen.
Leidtragende sind die Chroniker (kenne Migränepatienten, die Wochenendmigänen bekommen und Montags tatsächlich nicht fit sind), da kann der AG dann auch nach 42 Tage die Zahlung einstellen.

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