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KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?

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flip:

--- Zitat von: Garfield73 am 29.04.2022 11:28 ---
--- Zitat von: Johann am 28.04.2022 17:16 ---Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.

--- End quote ---
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.

--- End quote ---
Zumindest für Montags ist das rechtlich zweifelhaft. AU ist man, sobald man das dem AG mitgeteilt hat.
Wer Freitags sich AU meldet und Montags darauf zum Dienst erscheint hat die 3 Tag auch nicht überschritten.
Unberührt bleibt natürlich, dass der AG schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen kann.
Das muss er aber vorher mitteilen/anordnen.

WasDennNun:

--- Zitat von: flip am 29.04.2022 12:17 ---
--- Zitat von: Garfield73 am 29.04.2022 11:28 ---
--- Zitat von: Johann am 28.04.2022 17:16 ---Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.

--- End quote ---
Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.

--- End quote ---
Zumindest für Montags ist das rechtlich zweifelhaft. AU ist man, sobald man das dem AG mitgeteilt hat.
Wer Freitags sich AU meldet und Montags darauf zum Dienst erscheint hat die 3 Tag auch nicht überschritten.
Unberührt bleibt natürlich, dass der AG schon für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangen kann.
Das muss er aber vorher mitteilen/anordnen.

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Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: superbraz am 29.04.2022 08:01 ---Ziel ist auch die Regelung so anzuwenden, dass man 2-3 Tage ohne AU Bescheinigung nehmen kann und lediglich den Vorgesetzten darüber informieren muss.

--- End quote ---
klingt irgendwie befremdlich: Man nimmt sich eine Arbeitsunfähigkeit.
Entweder ist man Arbeitsunfähigkeit und muss es erst am dritten Tag vom Arzt verschriftlichen (und bestätigen) lassen oder man ist Arbeitsunfähigkeit und muss es ab dem ersten Tag vom Arzt verschriftlichen lassen.

flip:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2022 12:39 ---Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.

--- End quote ---
Wobei der Beschäftigte bei einem Ende der AU am Samstag oder Sonntag in Erklärungsnot kommen würde, wenn er Montags immernoch/wieder AU erkrankt ist.
Für eine AU ist es nicht relevant ob es unterschiedliche Gründe gibt. Zumindest kann ich das nicht in den Regelungen erkennen.

WasDennNun:

--- Zitat von: flip am 29.04.2022 13:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2022 12:39 ---Und wer sich Donnerstags / Freitags AU meldet und Montags auch AU ist, der muss nicht Samstag und Sonntag AU gewesen sein 8)
Können ja auch zwei unterschiedliche AU Gründe sein.

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Wobei der Beschäftigte bei einem Ende der AU am Samstag oder Sonntag in Erklärungsnot kommen würde, wenn er Montags immernoch/wieder AU erkrankt ist.
Für eine AU ist es nicht relevant ob es unterschiedliche Gründe gibt. Zumindest kann ich das nicht in den Regelungen erkennen.

--- End quote ---
Der AG müsste nachweisen, dass eine durchgängige AU bestand.
Nicht der AN kommt in Erklärungsnot.
Denn es gibt ja keine AU Befreiungsuntersuchung beim Arzt.
Wie sollte ein AN den erklären, dass er arbeitsfähig am Samstag/Sonntag war: In dem er zum ärztlichen Notdienst geht und da nachfragt, ob die einem bestätigen könnten, dass man nicht AU ist  8) ??
Ne, so funktioniert das leider? nicht.
So wie der AN glaubt er ist Arbeitsfähig, also nicht AU, genauso kann der AN glauben er wäre AU und zuhause bleiben (sofern nicht AU ab erstem Tag gefordert).


Und für eine AU und deren folgen ist es extrem wichtig, ob es unterschiedliche Gründe gibt.
So kann ich 60 Tage durchgängig AU sein und bekommt eine Lohnfortzahlung, aber ich kann auch 21 mal Mo/Fr Au sein und bekomme beim 43igsten Mal keine Lohnfortzahlung.

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