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KOB / KO-Tage / "Karenztage" - Krank ohne Schein - wie bei anderen geregelt?
Johann:
Bei uns muss man am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Da es bei Angestellten nach Kalendertagen geht und mein Arbeitgeber immer annimmt, dass man in Verbindung mit einem Wochenende auch das gesamte Wochenende arbeitsunfähig ist, benötigt man sowohl Montags, als auch Freitags grundsätzlich eine AU.
Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
Organisator:
--- Zitat von: Johann am 28.04.2022 17:16 ---Bei uns muss man am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen. Da es bei Angestellten nach Kalendertagen geht und mein Arbeitgeber immer annimmt, dass man in Verbindung mit einem Wochenende auch das gesamte Wochenende arbeitsunfähig ist, benötigt man sowohl Montags, als auch Freitags grundsätzlich eine AU.
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Was Quatsch ist, man kann ja auch Montags erkranken und demnach Sonntag noch gesund gewesen sein.
--- Zitat von: Johann am 28.04.2022 17:16 ---Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
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Unterschiedliche Beschäftigtengruppen = unterschiedliche Regelungen.
Zweckmäßigerweise regelt man das einheitlich für alle in einer Dienstvereinbarung.
superbraz:
Vielen Dank für die zahlreichen und sehr informativen Antworten - handhabt also jeder anders!
Bei uns ist es aktuell auch noch AU Bescheinigung ab dem ersten Tag (kann man auch rückwirkend vorlegen natürlich), aber ohne AU Bescheinigung wird es als Fehltag gewertet und geht vom "Stundenkonto" ab.
Ziel ist auch die Regelung so anzuwenden, dass man 2-3 Tage ohne AU Bescheinigung nehmen kann und lediglich den Vorgesetzten darüber informieren muss.
Vielen vielen Dank!
Flying:
--- Zitat von: Organisator am 28.04.2022 16:41 ---
--- Zitat von: superbraz am 28.04.2022 15:57 ---Erzählt mal, wie das bei euch gehandhabt wird!
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Na wie im Gesetz (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, Landesbeamtengesetze) geregelt. 3 Kalendertage ohne Attest.
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Genau das!
Garfield73:
--- Zitat von: Johann am 28.04.2022 17:16 ---Bei Beamten geht es interessanterweise nach Arbeitstagen. Die können also problemlos Freitag und Montag unter Berufung auf Arbeitsunfähigkeit fern bleiben und würden erst ab Dienstag eine AU benötigen.
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Das wäre zumindest in Bayern falsch gehandhabt, falls das in der Dienststelle so laufen würde.
Nach § 16 UrlMV gibt es diese 3-Kalendertage-Regel auch für Beamte.
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