Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ist das rechtens?
JC83:
@xap: Bist du Datenschutzbeauftragter?
Herbert Meyer:
Ich bin zwar kein Volljurist, aber örtlich bestellter Datenschutzbeauftragter und kann sagen: Zu 99 Prozent eine unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten, möglicherweise sogar von besonders schützenswerten Kategorien ("Wie viele Krankheitstage hatte Ihr ehemaliger Mitarbeiter denn so...").
Aber für solche Fälle ist der Meldeweg konkret im Gesetz beschrieben: Nachricht an die verantwortliche Datenschutzaufsichtsbehörde. Das geht auch anonym. Theoretisch besitzt die Aufsichtsbehörde weitreichende Mittel zur Kontrolle und Sanktion, kann ohne Vorankündigung bei dem Arbeitgeber eintreffen und die Mail-Postfächer durchsuchen und so weiter und so fort. In der Praxis wird die Aufsichtsbehörde einmal durchklingeln und abfragen, wie denn so die Prozesse bei Bewerbungsgesprächen aussehen. Daraus wird dem Arbeitgeber kein großer Schaden entstehen, aber unangenehm ist das Gespräch trotzdem.
lumer:
Wenn es um Beamte geht und es derselbe Dienstherr ist, dürfte das überall zulässig sein, vgl. nur § 111 BBG und (wahrscheinlich) alle Landesbeamtengesetze.
Britta2:
Die DGSVO ist das Papier nicht Wert, auf das sie gedruckt wurde (falls nicht nur digital existierend).
Auch ich hatte eine laaaaange Belehrung zu unterschreiben - weiß aber, wer was tratscht. Und da geht es nicht nur um "der istein toller Hecht". Das ganze Ding ist doch ein Witz. Massenverblödung. Gut, dass es immer noch nicht jeder gemerkt hat.
xap:
Ich glaube da wird was verwechselt. Das Problem ist nicht die Verordnung, sondern was tagtäglich so in manchen Behörden mit personenbezogenen Daten geschieht. Ursächlich ist schiere Unkenntnis der rechtlichen Folgen, gepaart mit ganz viel Dummheit. Wurde ja schließlich schon immer so gemacht. Und genau deswegen würde ich im Zweifelsfall nicht über den behördlichen Datenschutzbeauftragten gehen (er ist Teil der Behörde, ohne dieser Funktion grundsätzlich etwas unterstellen zu wollen). Der Meldeweg wäre, wie oben schon angeführt, über den Landesdatenschutzbeauftragten. Und das könnte ggf. sehr unangenehm für den Einzelnen werden. Die Erfahrung mussten zuletzt schon einige Institutionen machen, einschließlich diverser Amtsträger. Muss man halt selbst wissen, ob man für etwas Schwätzerei (Mail Verkehr, was auch immer sich nachweisen lässt) eine möglicherweise 4-stellige Strafe riskiert, die man dann evtl. regresspflichtig ist.
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