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Ist das rechtens?
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Britta2 am 02.05.2022 17:25 ---Die DGSVO ist das Papier nicht Wert, auf das sie gedruckt wurde (falls nicht nur digital existierend).
Auch ich hatte eine laaaaange Belehrung zu unterschreiben - weiß aber, wer was tratscht. Und da geht es nicht nur um "der istein toller Hecht". Das ganze Ding ist doch ein Witz. Massenverblödung. Gut, dass es immer noch nicht jeder gemerkt hat.
--- End quote ---
Einige Aufsichtsbehörden haben bereits auf Grundlage der DSGVO Millionenstrafen ausgesprochen, meistens, wenn eine systematische Überwachung der Mitarbeiter festgestellt wurde. Ein vollständig zahnloser Papiertiger ist das Ding also nicht.
BAT:
Es ging Britta wohl nicht um Pönalen, sondern um eine Änderung des Datenschutzes in der Praxis. Und da scheitert sie wohl eher, ähnlich wie die StVO. ;)
WasDennNun:
Richtig, ich bekommen ja auch nur ein Strafzettel, wenn ich bei Rot über die Ampel gehen und ein Polizist neben mir steht.
Ansonsten: Wo kein Kläger, da ....
Und wenn (wie es beim TE den anschein hat) da einfach telefonisch getratscht wird, dann ist das illegal, aber schwer nachweisbar.
Wenn es Emailverkehr gibt, dann ist es ebenfalls illegeal, aber ebenso schwer nachweisbar, da der Datenschützer keine Durchsuchung machen wird.
Zahnloser als die StVO ist er also nicht.
Bei solchen zwischen- und innerbetrieblichen Vergehen wird, da aber eher nicht viel passieren, weil die DS Beauftragten da nur dududu sagen und Tagesgeschäft machen
xap:
Deine abschließenden "Wahrheiten" sind manchmal erheiternd. Sie stimmen nur nicht, wie hier im Thread bereits mehrfach dargelegt.
BAT:
Es ging um mir nicht einen qualitativen Effekt, sondern eher um einen quantitativen.
Und wenn man Regelungen erlässt, dann müssen die auch praktisch durchsetzbar oder zumindest zu Verhältensänderungen führen. Beides sehe ich nicht, bei der STVO sogar eine starke Zunahme der zu bekämpfenden Problematik.
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