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Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
emdy:
Jeder Beamte weiß, dass er keinen Anspruch auf Beförderung hat. Doch dürfte das für die hauseigene Personalverwaltung doch kein Freifahrtschein für grenzenlose Willkür sein. Oder doch? Wo und wann endet die Willkür, welche Ansprüche habe ich?
Konkreter Sachverhalt: Behörde im Geschäftsbereich des BMI. Die Beurteilungsrichtlinie des BMI wird bezüglich der Beurteilungsfrist seit über 10 Jahren mit Füßen getreten.
Es wird keine Auskunft erteilt, wann befördert wird und welche Noten für ein bestimmtes Amt erforderlich sind. Planstellen bleiben massenhaft frei. In der einen Beurteilungsrunde reicht eine mittelmäßige Kette, in der nächsten reicht eine deutlich bessere nicht mehr.
Ich freue mich über Rückmeldung von Personalern, die wissen, was sie tun.
clarion:
Hallo,
Ob ausgeschrieben wird, entscheidet die Behördenleitung. Wenn ausgeschrieben ist, besteht auch ein Bewerberverfahrensanspruch, Ob das Verfahren ordentlich durchgeführt wurde, könnte man dann durch Akteneinsicht feststellen. Darin muss auch eine Begründung stehe, wenn ein Bewerbungsverfahren abgebrochen wird. Wenn der Bewerberverfahrensanspruch massenhaft mit den Füßen getreten wird, würde ich ja empfehlen, dass man evtl. gemeinsam mit PR und anderen Betroffene eine ordentliche Bearbeitung durchsetzt.
emdy:
Danke dir, ich rede allerdings insbesondere von Beförderungen auf gebündelten Dienstposten. Sagen wir mal die Bewertung des Dienstpostens ist A9-A11. Hat es sich damit erledigt, dass kein Anspruch auf Beförderung besteht oder gibt es einen Anspruch auf transparente und vor allem tatsächliche Personalentwicklung/Förderung?
Unser Personalrat ist wirkungslos.
clarion:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html
emdy:
Da sich noch nicht viele Foristen gemeldet haben, scheint es anderswo ja zu laufen.
@Clarion: Stellenbündelung liegt vor. Es geht mir nicht um ein konkretes Konkurrentenstreitverfahren, da nicht ausgeschrieben wurde. Es geht mir um die Frage, was man tun kann, wenn die Personalverwaltung den Dienst einstellt und einfach gar nicht mehr befördert wird oder aber vollkommen intransparent und, ich möchte fast sagen, heimlich befördert wird (keine Personalnachrichten, keine Mitteilung zum Verfahrensstand). Der von dir verlinkte Beschluss hat ja gerade deutlich gemacht, dass es für eine Beförderung keiner höherwertigen Funktion bedarf sondern nur einer entsprechenden Leistung. Wenn man dann als A9er auf einer Stelle, die bis A11 bewertet ist, sitzt und mit Topnote nicht befördert wird, ist dann etwas faul oder alles normal?
Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?
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