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Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
andreb:
Im Geschäftsbereich BMVg ist es ja so, dass man grundsätzlich drei Jahre nach Ernennung zum Beamten auf Probe nach A10 befördert wird. Einhergehend mit der Verbeamtung auf Lebenszeit..
Von Aufsteigern aus dem mittleren Dienst und sonstigen Sonderfällen (Anrechnung von GWDL Zeiten etc) will ich jetzt mal nicht sprechen.
Es ist in keiner Weise transparent. Man kann tun was man will (Vergleich mit Topnoten), aber man ist am Ende irgendwie zunächst auf dem selben Level wie der, der nur seine Arbeit macht und auch dem, der nichts gebacken bekommt. Am Ende läuft es mit Zeitablauf Richtung Beförderung…
Ich befinde mich zwar noch in der Probezeit, habe es zu Beginn des Jahres jedoch gewagt, meine Vorgesetzte darauf anzusprechen, da ich mitbekommen habe, dass mir bekannte Personen sogar innerhalb der Probezeit befördert wurden. Lustigerweise ist der eine Kollege im 1. Anlauf sogar durch die Laufbahnprüfung gefallen. Man bekommt auf deutsch gesagt einen Hals und auch ein wenig Hass auf diese Thematik. Naja was soll’s… man sollte (eher muss) wirklich dreist sein und dies vehement einfordern (insbesondere dann, wenn man aufgrund der Leistung in der Position dafür ist).
Das ist meine persönliche Meinung…
Max:
Nein, anderswo läuft es auch nicht besser und es haben sich die Beamten damit abgefunden, da man anscheinend tatsächlich kein Recht auf Beförderung hat. Selbst bei normalen DP, ungeachtet ob Sachbearbeitung oder Führungskraft, sind bei uns ein sehr großer Anteil der Beamten in einem Amt unterhalb der Wertigkeit des DP.
Informationen und Transparenz sind Mangelware.
Organisator:
--- Zitat von: emdy am 04.05.2022 18:26 ---Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?
--- End quote ---
Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
algo86:
Bei uns ist es so, dass die Beförderung A9 auf A10 ca. 4 Jahre dauert und A10 zu A11 ca. 10 Jahre, obwohl DP da wären.
Die Zahlen habe ich aus Erfahrungswerten von Kollegen die befördert wurden und bei allen ganz zufällig der gleiche Zeitraum zwischen den Beförderungen bestand.
Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.
Matze1986:
--- Zitat von: algo86 am 05.05.2022 10:41 ---Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.
--- End quote ---
Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.
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