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Beurteilung und Beförderung - Wo endet die Willkür?
Opa:
--- Zitat von: Organisator am 05.05.2022 08:54 ---
--- Zitat von: emdy am 04.05.2022 18:26 ---Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?
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Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
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Genau so ist es. Und jeder, der beförderungsreif ist, aber nicht befördert wurde, hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht in die jeweiligen Beförderungsverfahren. Das umfasst auch und insbesondere die Einsicht in die dienstlichen Beurteilungen aller Beamten, die in der Beförderungsrunde Glück hatten.
Diesen Rechtsanspruch geltend zu machen ist die Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren.
Organisator:
--- Zitat von: Opa am 05.05.2022 13:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.05.2022 08:54 ---
--- Zitat von: emdy am 04.05.2022 18:26 ---Intransparenz legt Willkür nahe. Gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema?
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Wenn sich die Dienststelle entscheidet, Beförderungen durchzuführen muss sie genau begründen, wer befördert wird, wer nicht und was die Kriterien dafür sind. Dies nutzt der Personalrat als Grundlage für seine Mitbestimmung. Insoweit muss es Transparenz geben, nur nicht für alle Beschäftigten. Bei Interesse kann man sich ja vertauensvoll an den PR wenden, inwieweit das Beförderungsverfahren fair und gerecht von der Dienststelle durchgeführt wurde.
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Genau so ist es. Und jeder, der beförderungsreif ist, aber nicht befördert wurde, hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Akteneinsicht in die jeweiligen Beförderungsverfahren. Das umfasst auch und insbesondere die Einsicht in die dienstlichen Beurteilungen aller Beamten, die in der Beförderungsrunde Glück hatten.
Diesen Rechtsanspruch geltend zu machen ist die Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren.
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Ergänzung:
Zur Schaffung von Transparenz können z.B. auch Konkurrentenmitteilungen an die nicht zu befördernden Beamten erfolgen, in denen ihnen erklärt wird, warum sie nicht befördert werden.
Z.B., dass die Dienststelle im Rahmen der verfügbaren Planstellen plant, alle Beamten mit der Beurteilungsnote xyz zu befördern, man konkret aber mit der Beurteilungsnote xyy dafür nicht in Frage kommt.
Oder in Ergänzung dazu, bei nicht ausreichender Anzahl an freien Planstellen, warum man trotz eigentlich reichender Beurteilungsnote xyz nicht ausgewählt wird.
Fragmon:
--- Zitat von: Matze1986 am 05.05.2022 10:49 ---
--- Zitat von: algo86 am 05.05.2022 10:41 ---Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.
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Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.
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Ja weil sonst die Steuerfachwirte in die freie Wirtschaft gehen, da sie bei jeder Außenprüfung von den BIG4 abgeworben werden.
algo86:
Falsches Ministerium ;)
BAMF = Migration und Flüchtlinge
In Bayern beträgt die Mindestwartezeit übrigens 3 Jahre, aber selbst das ist aus meinem bisherigen Erfahrungsbereich utopisch.
BalBund:
--- Zitat von: Matze1986 am 05.05.2022 10:49 ---
--- Zitat von: algo86 am 05.05.2022 10:41 ---Wenn man dann von anderen hört, dass dort nur die Mindestwartezeit abgewartet wird, kommt man sich schon benachteiligt vor.
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Ein "gutes" Beispiel ist hier das BAMF. Durchbeförderung bis A13, ein Jahr Wartezeit zwischen den jeweiligen Beförderungen sind hier NICHT die Ausnahme.
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Stimmt zumindest bis zur A12, da die Dienstposten gebündelt sind und die Beförderung daher ausschließlich davon abhängig ist, das man bei der Regelbeurteilung 6+(von max. 9) bekommt.
Die A13g läuft ähnlich für den, der einen DP solchen hat, allerdings schneller, da nicht bis zum Beförderungsstichtag gewartet wird sondern ein Jahr nach letzter Beförderung die Ernennung erfolgt.
Man muss aber auch wissen, dass das faktisch Edeka bedeutet für die meisten, einen A13g DP in einer anderen Behörde zu ergattern ist schwer bis unmöglich, als Aufstiegskandidaten kommen nur die in Betracht, die nen Master haben oder in einer Dienststelle sitzen, die ab und an nach §27 BLV ausschreibt.
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