Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überleitung 2017 von E9 (groß) in E9a rechtmäßig?
Fragmon:
Ich recherchiere gerade für einen Bekannten, aber vielleicht könnt ihr mir helfen.
anhand einer Tätigkeitsbeschreibung vom 25.11.2015 wurden ihm mit Wirkung vom 01.01.2016 Tätigkeiten der Entgeltgruppe E9 bzw. der Verg.-Gr. Vb Fg1a übertragen. (Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert)
Ferner steht auf Seite 5 unter 17.1 der Stellenbeschreibung vom 25.11.2015, dass für diese Tätigkeit die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst (abgeschlossenes Hochschulstudium) bzw. ein Verwaltungswirt oder vergleichbarer Abschluss gefordert wird.
Mit Schreiben vom 28.12.2016 erfolgte eine Zuordnung zur Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA, ohne Änderung bzw. Übertragung neuer Tätigkeiten. Weiterhin steht dort, dass eine Zuordnung der Stelle zur E9b, aber die Person der E9a zugeordnet wird. In einem weiteren Feld steht [Antrag?] mit der Hinterlegung (ja).
Für mich erfolgte hier keine Überleitung im Sinne des TVÜ sondern eine tarifwidrige einseitige Rückgruppierung von der, anhand der Tarifmerkmale zustehenden, Entgeltgruppe 9b zur Entgeltgruppe 9a.
Aufgrund der Bemerkung Antrag? wurde ich aber stutzig. Gab es zu damaligen Überleitung ein Antragsrecht und sorgte ggf. dafür, dass eine Zuordnung von E9 VG-Vb FG1a zur E9a rechtmäßig erfolgte?
Leider veröffentlicht der VKA jeweils nur eine durchgeschriebene Fassung, so dass ich nicht mehr nachvollziehen kann, ob die Regelungen des TVÜ-VKA bereits 2017 so niedergeschrieben waren.
Ich habe nur diese Zusammenfassung gefunden:
https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Tarif_Kommunen/Texte_VKA_von_WF/4_UEberleitung_in_EGO_VKA_Vs2.pdf
Ergänzung:
SV spielt in Sachsen und es wurde 2017 eine Aufstiegsqualifizierung (Verwaltungsbetriebswirt) und 2018 der Bachelor of Arts in BWL abgeschlossen.
BAT:
Ein Antragsrecht gab es nur für Beschäftigte in der 9b.
nichts_tun:
Das ist so nicht ganz korrekt. Hinsichtlich der Überleitung der EG 9 gab es folgende Konstellationen:
VG Vb, FG 1a => EG 9a übergeleitet => auf Antrag höhergruppiert in EG 9b
VG Vb, FG 1b => EG 9b übergleitet => verbleibt in EG 9b (Tätigkeitsmerkmale in EGO weggefallen)
VG Vb, FG 1c => EG 9a übergeleitet => verbleibt in EG 9a (Bewährungsaufstieg aus der VG Vc, FG 1b)
VG IVb, FG 1a => EG 9b übergleitet => auf Antrag höhergruppiert in EG 9c
@TE: nach deinem Sachverhalt hätte dein Bekannter auf Antrag in EG 9b höhergruppiert werden müssen.
Fragmon:
Hast du die rechtliche Regelung zur Hand? Leider finde ich diese nicht im TVÜ
Warum wurde die Vb FG 1a in die 9a übergeleitet? Das passt doch bezüglich der Merkmale überhaupt nicht zusammen.
Fragmon:
Laut den mir vorliegenden Unterlagen gab es in der
Vb FG1a einen Bewährungsaufstieg in IVb FG 2.
Da diese Zuordnung eine Stufe 6 vorsieht, hätte eine direkte Überleitung (E9 -Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb) erfolgen müssen) zur Entgeltgruppe 9b stattfinden müssen.
Zuordnungstabelle
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/ueb/$file/anlage_1_tvue_vka_zuordnung.pdf
Oder sehe ich das falsch?
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