Gestattet mir eine Anfängerfrage mit einer einfachen Konstellation:
Die Stelle eines Beschäftigten ist gem. Teil A Ziff. I Nr. 3 Entgeltordnung in EG 5 einzugruppieren. Wenn der Beschäftigte keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als persönliche Voraussetzung vorweisen kann, die Stelle aber gründliche Fachkenntnisse erfordert und er diese auch hat, ist er in EG 5 (FG 2) eingruppiert, oder?
Oder in EG 4 aufgrund der Vorbemerkungen Ziff. 2?