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Grundfreibetrag erhöht
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: lumer am 13.05.2022 14:41 ---... da alle anderen Formeln nur im absoluten Glied angepasst wurden. ...
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Danke, das war mir gar nicht aufgefallen! In Steuerklasse 3 sind es dann immerhin 11 € pro Monat.
Johann:
--- Zitat von: lumer am 13.05.2022 14:41 ---Bitte auch mal in den Gesetzentwurf schauen.
Für alle, die oberhalb der neuen Grundfreibetragsgrenze verdienen, ändert sich kaum etwas, da alle anderen Formeln nur im absoluten Glied angepasst wurden. Das bedeutet, dass alle anderen 68,92 Euro weniger Einkommensteuer im Jahr(!) zahlen.
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Wahnsinn. Da kann man sich dann ja sogar eine Bratwurst und ein Bier gönnen, wenn man dann zwischen Juni-August mit dem 9€ Ticket nach Sylt fährt. :P
PrinzP:
--- Zitat von: cyrix42 am 13.05.2022 12:53 ---Die Bundesregierung tut erst einmal gar nichts, außer im Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. Der wurde gestern vom Bundestag beschlossen und muss nun noch den Bundesrat passieren. Der behandelt den Spaß auf seiner nächsten Sitzung am 20. Mai. Wenn, was zu erwarten ist, dies dort durchgewinkt wird, muss es der Bundespräsident noch unterschreiben und veröffentlicht werden.
Will sagen: Mit dem Mai-Gehalt würde ich noch keine Änderungen erwarten, selbst Ende Juni wäre schon schnell...
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Das Haushaltsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
lumer:
Gesetze, die die Einkommensteuer betreffen, benötigen nach Art. 105 Abs. 3 iVm. Art. 106 Abs. 3 GG der Zustimmung des Bundesrates.
cyrix42:
Selbst ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz muss erst einmal im Bundesrat behandelt werden. Es könnte dort ja z.B. mit Mehrheit abgelehnt werden, woraufhin der Bundestag erneut darüber abzustimmen hätte...
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