Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vergleich Beurteilungen

<< < (2/3) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: blondie am 20.05.2022 07:38 ---P 3 wäre bei uns raus, da Beurteilungen nur innerhalb einer EG vergleichbar sind. Also jemand der schon in der 13 ist, kann nicht von einem 11er "überholt" werden.

--- End quote ---
Tja, dann macht ihr also keine Bestenauslese.

Bei uns können auch beim Vergleich von Beamten untereinander der A10 (A Beurteilung) den A12 (C Beurteilung) für eine A13er Stelle überholen.

Fragmon:

--- Zitat von: Lars73 am 19.05.2022 21:33 ---Arbeitszeugnisse sind quasi ungeeignet als Art Beurteilung herangezogen zu werden. Man muss sich da andere Dibge suchen um auszuwählen. Die Beamtenbeurteilung ist im Kern nur für Beamte oder soweit eine entsprechende Beurteilung auch für TB heranziehbar.

--- End quote ---

Das ist falsch. Die Rechtsprechung hält es für legitim und sogar notwendig, Arbeitszeugnisse einzuordnen und mit Beurteilungen zu vergleichen.

Fragmon:

--- Zitat von: blondie am 20.05.2022 07:38 ---P 3 wäre bei uns raus, da Beurteilungen nur innerhalb einer EG vergleichbar sind. Also jemand der schon in der 13 ist, kann nicht von einem 11er "überholt" werden.

Da die Anforderungen in einem höheren statusrechtlichen Amt regelmäßig größer sind als in einem niedrigeren, spricht das gleiche Gesamtergebnis, wenn es in einem höheren Amt erzielt wurde, für die bessere Qualifikation. (VGH Kassel, 29.10.1996, Az. 1 TG 2729.96).

siehe auch :

https://www.anwalt-offenbach.de/seiten/stellenbesetzung.html

--- End quote ---

Richtig STATUSAMT. Da Tarifbeschäftigte aber kein Statusamt besitzen ist eine Vorauswahl anhand der Entgeltgruppe rechtlich nicht korrekt.

blondie:
Dann wäre bei der gleichen Konstellation, wie von mafa beschrieben, von 3 Tarifbeschäftigten bei euch ohne weiteres möglich, dass ein E 11 an einem E 13 vorbeizieht trotz gleicher Beurteilungen?
Hat der E 13 dann keinen Vorteil durch seine 2 EG höhere Stelle?

Fragmon:
Nein, da die Tätigkeiten keinerlei Aussage hinsichtlich der Eignung und Befähigung geben.

E13 Mitarbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
E11 Sachbearbeiter Abfallwirtschaft

Stelle E13 Referent Abfallwirtschaft.

Bei Beamten ist es egal, da nicht das konkret bzw. abstrakt funktionelle Amt sondern das statusrechtliche Amt verglichen wird.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version