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Teilzeitwunsch (80%) im VG kommunizieren?

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Eugenius:
Hallo zusammen

eine ganz grundsätzliche Frage hätte ich:

Wenn ich mich bspw. auf eine Referentenstelle in einem Ministerium bewerbe; diese Stelle für Vollzeit oder Teilzeit ausgeschrieben ist (so steht es ja meistens in der Stellenanzeige); kann ich dann im Vorstellungsgespräch offen sagen, dass ich bspw. nur 80% arbeiten möchte - OHNE Nachteile dadurch zu erfahren?

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es ja sowieso ein Recht auf Teilzeit - d.h. nach bestandener Probezeit könnte ich sowieso einfach von 100% auf 80% gehen, ohne dass man mir noch ein Strick daraus drehen könnte...

Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man mir diesen 80%-Wunsch als vermeintliche Faulheit auslegen könnte; bin nämlich jung/männlich ohne Kinder.

Wie sind da eure Erfahrungen? Sehe ich Gespenster? Schmälert es meine Chance als Bewerber im Vergleich zu einer 100%-Bereitchaft?

Bin für jeden Ratschlag dankbar!
Grüße
Eugenius

clarion:
Hallo,

Kommt drauf an. Vereinzelt mag es noch Vorurteile geben. Wenn in der Stellenausschreibung "bedingt Teilzeit geeignet " oder "Teilzeit ist möglich,  die Stelle muss aber im Ganzen  besetzt werden", dann wird in Wahrheit eine Vollzeitkraft gesucht.

Die meisten Personen dürften aber auch jungen,, kinderlose Männern,  die Teilzeit  arbeiten wollen,  aufgeschlossen sein. ass Dir bei langer Teilzeit  am Ende Pension fehlt, ist Dir sicher bewusst.

Eugenius:

--- Zitat von: clarion am 22.05.2022 21:30 ---Hallo,

Kommt drauf an. Vereinzelt mag es noch Vorurteile geben. Wenn in der Stellenausschreibung "bedingt Teilzeit geeignet " oder "Teilzeit ist möglich,  die Stelle muss aber im Ganzen  besetzt werden", dann wird in Wahrheit eine Vollzeitkraft gesucht.

Die meisten Personen dürften aber auch jungen,, kinderlose Männern,  die Teilzeit  arbeiten wollen,  aufgeschlossen sein. ass Dir bei langer Teilzeit  am Ende Pension fehlt, ist Dir sicher bewusst.

--- End quote ---

Danke für die Antwort... ich glaube zwar nicht dass in 30 Jahren das Renten/Pensionssystem wie wir es kennen so noch besteht - geschweige denn dass ~40h Regelarbeitszeit dann noch gelten... aber das spielt hier ja nur eine untergeordnete Rolle.

Wenn ein Referat aber theoretisch eine 100%-Stelle ausschreiben kann; ist eine 80%-Kraft dann nicht eigentlich eine kleine "Enttäuschung"? :D

clarion:
Wieso?  Wer Teilzeit ohne Einschränkungen ausschreibt, muss damit rechnen,  dass sich Leute  bewerben, die Teilzeit arbeiten wollen.

Und zum Thema Rente/ Pension. Ich habe ungefähr die Hälfte des Berufsleben hinter mir und irgendwie haben sich bei Renten und Pension nur Nuancen geändert. Der olle Blüm hatte so Unrecht nicht, dachte ich als Berufsanfänger auch nicht.

E15TVL:

--- Zitat von: Eugenius am 22.05.2022 15:46 ---Ich habe nämlich die Befürchtung, dass man mir diesen 80%-Wunsch als vermeintliche Faulheit auslegen könnte

--- End quote ---
Entweder das oder der bornierte Referatsleiter will unbedingt eine 100%-Kraft oder der Kollege befürchtet die 20% kompensieren zu müssen. Je nachdem, wer bei der Stellenbesetzung alles ein Wörtchen mitzureden hat.

Vielleicht sei auch die Gegenfrage erlaubt: Welchen Vorteil hättest du es direkt im VG anzusprechen?

So oder so gibt es also Gründe, die eindeutig dagegen sprechen es direkt im VG zu erwähnen. Letztlich hängt es aber auch von der Bewerberlage ab. Gibt es viele und geeignete Bewerber, so wird die Wahl wahrscheinlich auf einen Vollzeitkandidaten fallen...

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