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"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“

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SunshineR:

--- Zitat von: PhoenixDea am 24.05.2022 09:50 ---
--- Zitat von: schaf1981 am 23.05.2022 14:28 ---
--- Zitat von: Unknown am 23.05.2022 14:14 ---Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.

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Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

nein, nicht unbedingt. Wenn man z. B. bereits eine kaufmännische Ausbildung hat, oder ReFa / ReNo etc. kann man auch direkt den Vl II machen. Ist die Frage, ob man sich das zutraut.

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Echt? Welche Rechtsgrundlage?
Kann man den A2 (dann) auf privatem Weg (nebenberuflich) durchlaufen?

PhoenixDea:
Laut VAK Homepage:

Zulassungsvoraussetzungen
Zum VL II können zugelassen werden:

Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation sowie tariflich Beschäftigte, die eine vergleichbare (Verwaltungs-) Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abgeschlossen haben, mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis im nicht – technischen Dienst der allgemeinen Verwaltung – soweit sie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind. Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.
Tariflich Beschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den VL I oder eine vergleichbare Fortbildungsmaßnahme mit Erfolg absolviert haben und nach Abschluss dieser Qualifizierung eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung nachweisen können sowie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind.

Sowohl mir wurde angeboten direkt den VL II zu machen - was ich abgelehnt habe - als auch meinen Kolleginnen. Diese mussten sogar darum diskutieren den VL I zuerst machen zu dürfen.


schaf1981:

--- Zitat von: PhoenixDea am 24.05.2022 10:03 ---Laut VAK Homepage:

Zulassungsvoraussetzungen
Zum VL II können zugelassen werden:

Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation sowie tariflich Beschäftigte, die eine vergleichbare (Verwaltungs-) Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abgeschlossen haben, mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis im nicht – technischen Dienst der allgemeinen Verwaltung – soweit sie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind. Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Berufspraxis nachzuweisen.
Tariflich Beschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den VL I oder eine vergleichbare Fortbildungsmaßnahme mit Erfolg absolviert haben und nach Abschluss dieser Qualifizierung eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung nachweisen können sowie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert sind.

Sowohl mir wurde angeboten direkt den VL II zu machen - was ich abgelehnt habe - als auch meinen Kolleginnen. Diese mussten sogar darum diskutieren den VL I zuerst machen zu dürfen.

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Mir wurde mehrfach von der Verwaltungsakademie mitgeteilt, das der V2 ohne vorherigen V1 für mich nicht möglich ist, trotz kaufmännisches Ausbildung.

schaf1981:

--- Zitat von: PhoenixDea am 24.05.2022 09:50 ---
--- Zitat von: schaf1981 am 23.05.2022 14:28 ---
--- Zitat von: Unknown am 23.05.2022 14:14 ---Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.

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Um den V2 machen zu können benötige ich den V1 vorher.

nein, nicht unbedingt. Wenn man z. B. bereits eine kaufmännische Ausbildung hat, oder ReFa / ReNo etc. kann man auch direkt den Vl II machen. Ist die Frage, ob man sich das zutraut.


Mir wurde mehrfach von der Verwaltungsakademie mitgeteilt, das der V2 ohne vorherigen V1 für mich nicht möglich ist, trotz kaufmännisches Ausbildung.

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PhoenixDea:
dann solltest du die VAK vielleicht auf ihre eigene Homepage hinweisen?

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