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Tarifabschluss SuE

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Flying:

--- Zitat von: ctk371 am 31.05.2022 11:48 ---Hey. Ich muss auch nochmal was nachfragen. Die Zulage für die S15 zählt nur für Sozialarbeiter, die quasi in der Eingruppierung hinter Nummer 6 stehen? Ich frage, da die GEW die Tarifinfo 3 gesendet hat und dort bei S15 explizit Fallgruppe 6 in Klammern steht.

Wie verhält es sich, wenn man staatlich anerkannter Sozialarbeiter ist (Voraussetzung zur Leitung) und eine Kita mit über 70 Kindern leitet? Ist man da quasi „raus“ bei der Zulage? Wenn ja, wäre das schon eine harte Nummer, bei dem ganzen Ausfall in den letzten Jahren ist man ja quasi selbst meist Erzieher gewesen..

Grüße und Danke!

--- End quote ---

6. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Wenn du Sozialarbeiter bist, unter Fallgruppe 6 fällst und in S15 eingruppiert bist, dann fällst du in den Bereich der Zulage.
Oder versteh ich deine Frage falsch?

ctk371:

--- Zitat von: Flying am 31.05.2022 14:20 ---
--- Zitat von: ctk371 am 31.05.2022 11:48 ---Hey. Ich muss auch nochmal was nachfragen. Die Zulage für die S15 zählt nur für Sozialarbeiter, die quasi in der Eingruppierung hinter Nummer 6 stehen? Ich frage, da die GEW die Tarifinfo 3 gesendet hat und dort bei S15 explizit Fallgruppe 6 in Klammern steht.

Wie verhält es sich, wenn man staatlich anerkannter Sozialarbeiter ist (Voraussetzung zur Leitung) und eine Kita mit über 70 Kindern leitet? Ist man da quasi „raus“ bei der Zulage? Wenn ja, wäre das schon eine harte Nummer, bei dem ganzen Ausfall in den letzten Jahren ist man ja quasi selbst meist Erzieher gewesen..

Grüße und Danke!

--- End quote ---

6. Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Wenn du Sozialarbeiter bist, unter Fallgruppe 6 fällst und in S15 eingruppiert bist, dann fällst du in den Bereich der Zulage.
Oder versteh ich deine Frage falsch?

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Huhu. Also ich bin staatlich anerkannter Sozpäd., leite eine Kita mit über 70 Kindern. Also S15 FG1 (würde zwar auch die FG6 passen, ist in dem Falle aber nicht so, der Soz. ist aber Voraussetzung um die Leitung zu sein) in dem Fall. Ich lese es so raus, dass ich dort raus bin, da ich zwar genau wie die Erzieher in der Kita oft in der Gruppe war (Personal und man kennt es), ansonsten auch ständig mit Corona zu tun hatte und und und.

Wenn das so ist, kann man nur gratulieren und danke an ver.di sagen. Druck aufbauen, man soll seine Leute zum Streiken animieren, weil es der eigenen Kita dann ja schon zu gut gehe und am Ende haben immerhin die Erzieher was davon.

Dennoch ein wenig persönlich ärgerlich.

Und ob diese 2-4 Tage am Personalmangel wirklich etwas ändern ist ja auch Käse. Bei 25 Erziehern und 4 Tagen extra Urlaub, sind das 100 Tage, wo nochmal jemand fehlt und das bei ca 225 Betreuungstagen. Keine Ahnung, wieso man das als Erfolg verkaufen will. Persönlich ja. Für die einzelne Kita und das Team ist es halt Quatsch.

Mir ist klar, dass die Gewerkschaften beim Personal und dem
Schlüssel einfach zahnlos sind und da nichts bewirken wollen/können, aber das als riesigen Erfolg zu verkaufen, halte ich für falsch. :)

ascitiesburn:

--- Zitat von: Flying am 24.05.2022 12:31 ---
--- Zitat von: Bernstein am 24.05.2022 09:42 ---Hallo zusammen,

ich würde gerne hinterfragen, ob meine Vorstellungen zu diesem Tarifabschluss richtig sind.

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31.12.2026.

1. Zwei Regenerationstage für alle
    - Diese sind auch am 1.1.2027 Bestandteil des Tarifvertrages (?!)

2. Die Zulagen von 130 € und 180 € werden kein Bestandteil der Entgelttabelle und entfallen zum 1.1.2027
    und müssen neu verhandelt werden(?!)

3. Monetäre Tariferhöhungen in 2027 beziehen sich auf die momentanen Werte in der Entgelttabelle(?!)

--- End quote ---

1. Nein, nicht zwangsläufig. Dann wird voraussichtlich neu verhandelt und theoretisch können diese dann auch wieder wegfallen.
2. Ist richtig..
3. Ist richtig - wobei die allgemeinen Verhandlungen zum TVöD ja vorher nochs stattfinden und die Werte verändern können.

--- End quote ---

Hallo zusammen, wieso werden die 130/180€ kein Bestandteil der Tariftabelle? Wo wurde das kommuniziert?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die 2 Tage wieder "wegnimmt" (Weil die Arbeitsbedingungen dann in 2027 so viel besser sein werden?!?) und ebenso die 130/180€ bei neuen Verhandlungen nicht berücksichtigt werden.

Bastel:
Es handelt sich um eine befristete Zulage wenn ich das ganze richtig gelesen habe.

Flying:

--- Zitat von: ascitiesburn am 01.06.2022 07:36 ---
--- Zitat von: Flying am 24.05.2022 12:31 ---
--- Zitat von: Bernstein am 24.05.2022 09:42 ---Hallo zusammen,

ich würde gerne hinterfragen, ob meine Vorstellungen zu diesem Tarifabschluss richtig sind.

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31.12.2026.

1. Zwei Regenerationstage für alle
    - Diese sind auch am 1.1.2027 Bestandteil des Tarifvertrages (?!)

2. Die Zulagen von 130 € und 180 € werden kein Bestandteil der Entgelttabelle und entfallen zum 1.1.2027
    und müssen neu verhandelt werden(?!)

3. Monetäre Tariferhöhungen in 2027 beziehen sich auf die momentanen Werte in der Entgelttabelle(?!)

--- End quote ---

1. Nein, nicht zwangsläufig. Dann wird voraussichtlich neu verhandelt und theoretisch können diese dann auch wieder wegfallen.
2. Ist richtig..
3. Ist richtig - wobei die allgemeinen Verhandlungen zum TVöD ja vorher nochs stattfinden und die Werte verändern können.

--- End quote ---

Hallo zusammen, wieso werden die 130/180€ kein Bestandteil der Tariftabelle? Wo wurde das kommuniziert?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die 2 Tage wieder "wegnimmt" (Weil die Arbeitsbedingungen dann in 2027 so viel besser sein werden?!?) und ebenso die 130/180€ bei neuen Verhandlungen nicht berücksichtigt werden.

--- End quote ---

Es ist eine befristete Zulage, die kein Bestandteil der Tabelle ist. Dementsprechend kann diese 2027 neu verhandelt werden, bestätigt oder auch wegfallen.

Ob du oder ich uns das vorstellen können, ist nicht relevant.

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