Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stelle von E9a auf E12 umgestalten - nur mit Bachelor möglich?

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WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 24.05.2022 16:33 ---Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

--- End quote ---
Och, ich bin Umzingelt von Menschen die nach Teil I  Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst in EG13-EG14 eingruppiert sind, das ist ganz einfach, aber die EG12 finde ich in der Tat eher bei fehlender Voraussetzung in der Person, als das ich reine EG12er Tätigkeit mit erdenken kann.  8) :o

clarion:
Mal ganz am Rande gefragt,  kann man die Protokollerklärung zur EGO auch irgendwo einsehen?

Wir haben einen MA ohne Verwaltungsausbildung, aber Ausbildung als ReNo und ohne AL1. Ich suche Formulierungshilfen für  eine Tätigkeitsbeschreibung, die diesen MA in die E8 bringt. Er ist ist im Bereich allgemeinen nicht- technischen Verwaltungsdienst tätig. Unsere HR sagt immer geht nicht, da kein AL1. Diesen nachzuholen geht auch nicht mehr. Die Person, leistet das was unsere E8er und E9er im Durchschnitt leisten.

JC83:

--- Zitat von: clarion am 24.05.2022 21:11 ---Mal ganz am Rande gefragt,  kann man die Protokollerklärung zur EGO auch irgendwo einsehen?

Wir haben einen MA ohne Verwaltungsausbildung, aber Ausbildung als ReNo und ohne AL1. Ich suche Formulierungshilfen für  eine Tätigkeitsbeschreibung, die diesen MA in die E8 bringt. Er ist ist im Bereich allgemeinen nicht- technischen Verwaltungsdienst tätig. Unsere HR sagt immer geht nicht, da kein AL1. Diesen nachzuholen geht auch nicht mehr. Die Person, leistet das was unsere E8er und E9er im Durchschnitt leisten.

--- End quote ---

Vllt. als Argumentationshilfe:

Die E8 ergibt sich aus der E6, die sich wiederum aus der E5 ergibt.

Entgeltgruppe 5

1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

ODER

2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst

mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

Das Tätigkeitsmerkmal der EG 6 erfordert im Vergleich zur EG 5 zusätzlich das quantitative Merkmal der vielseitigen Fachkenntnisse.

Entgeltgruppe 8


Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.

Die EG 8 baut auf der EG 6 auf.

JC83:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.05.2022 18:54 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.05.2022 16:33 ---Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

--- End quote ---
[...] aber die EG12 finde ich in der Tat eher bei fehlender Voraussetzung in der Person, als das ich reine EG12er Tätigkeit mit erdenken kann.  8) :o

--- End quote ---

Moin, fehlt in deinem Satz ein Wort, z.B. "schwierig"?!

Auch hier: Wieso schwierig?

Gruß

Organisator:

--- Zitat von: JC83 am 24.05.2022 17:04 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.05.2022 16:33 ---Jupp, daher wäre ja die Begründung für mich sehr interessant. Ich tue mich nämlich schwer Bereiche in der allgemeinen Verwaltung zu finden, die nach E12 eingruppiert wären.

--- End quote ---

Weil?

--- End quote ---

ich mir keine Tätigkeiten vorstellen kann, die entweder Leitungsfunktion (2. Führungsebene) beinhalten oder besonders schwierige Grundsatzthemen für die Allgemeinheit oder nachgeordnete Bereiche bearbeiten.

Wenn Leitungsfunktionen erst ab E15 beginnen und auch in der Funktionsebene gD keine besonders schwierigen Grundfsatzthemen bearbeitet werden.

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