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Entlassung Beamter

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clarion:
Ich würde auch im mD zu Ende studieren und Dich ganz normal auf Ausschreibungen im gD bewerben.  Man kann ja in der jetzigen Behörde  durchaus auch sagen, dass man sich mit Studienende auf adäquate Stellen bewerben wirst aber auch gerne einen Laufbahnwechsel in der jetzigen Behörde in Betracht ziehen wird.

Eine Entlassung und spätere Neuverbeamtung zieht eine neue Gesundheitsprüfung in der PKV oder das Zahlen einer Anwartschaft in der jetzigen PKV nach sich.

Und zu allerletzt, wird Dir den jetziger Dienstherr einen Arbeitsvertrag anbieten, wenn Dein Weggang eh absehbar ist???

Organisator:

--- Zitat von: FairBeam am 24.05.2022 19:19 ---Ja in meiner Behörde kann ich nur mit dem Aufstiegsverfahren leicht aufsteigen. Externe Studienabschlüsse machen es bei uns nicht ohne großes hin und her möglich vom mD in den gD aufzusteigen.

Also ich kenne einen Fall aus meinem Bereich, die Person ist vom mD mit externem Studium in den gD als Beamte aufgestiegen. War aber ein absolutes wirres Verfahren und ist auch überhaupt nicht die Regel und eben nicht gesagt, dass es so bei mir dann auch klappen würde in meiner jetzigen Behörde.

--- End quote ---

Genau das ist meine Befürchtung gewesen, daher:


--- Zitat von: FairBeam am 24.05.2022 19:17 ---Kann ich denn theoretisch wenn ich mit dem Studium fertig bin, auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerben und dann auch direkt im gD mit A9g eingestellt werden?

--- End quote ---

Ja! (nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen). Daher sind die Beförderungen vorher auch nicht erforderlich.

berzianer:
Also ich kenne den Fall selbst bei einer Kollegin.

- Verbeamtung im mittleren Dienst und nebenbei ein Studium abgeschlossen. 
- Erfolgreich auf eine externe Stellenausschreibung im gehobenen Dienst beworben.
- Erwerb der Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
- Ernennung zur Regierungsinspektorin

Sprich ich würde dir raten bleib im Beamtenverhältnis und bewirb dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD. Falls es bei deiner Behörde nichts wird gibt es sicherlich noch andere in deinem Umkreis die froh sind erfahrene Verwaltungsmitarbeiter zu gewinnen.
LG

Asperatus:

--- Zitat von: berzianer am 25.05.2022 17:39 ---Also ich kenne den Fall selbst bei einer Kollegin.

- Verbeamtung im mittleren Dienst und nebenbei ein Studium abgeschlossen. 
- Erfolgreich auf eine externe Stellenausschreibung im gehobenen Dienst beworben.
- Erwerb der Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
- Ernennung zur Regierungsinspektorin

Sprich ich würde dir raten bleib im Beamtenverhältnis und bewirb dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD. Falls es bei deiner Behörde nichts wird gibt es sicherlich noch andere in deinem Umkreis die froh sind erfahrene Verwaltungsmitarbeiter zu gewinnen.
LG

--- End quote ---

Dieser Aufstieg ist übrigens in § 24 BLV geregelt. Dort steht näheres zu Voraussetzungen und Ablauf.

FairBeam:

--- Zitat von: clarion am 24.05.2022 20:57 ---Ich würde auch im mD zu Ende studieren und Dich ganz normal auf Ausschreibungen im gD bewerben.  Man kann ja in der jetzigen Behörde  durchaus auch sagen, dass man sich mit Studienende auf adäquate Stellen bewerben wirst aber auch gerne einen Laufbahnwechsel in der jetzigen Behörde in Betracht ziehen wird.

Eine Entlassung und spätere Neuverbeamtung zieht eine neue Gesundheitsprüfung in der PKV oder das Zahlen einer Anwartschaft in der jetzigen PKV nach sich.

Und zu allerletzt, wird Dir den jetziger Dienstherr einen Arbeitsvertrag anbieten, wenn Dein Weggang eh absehbar ist???

--- End quote ---

Vielen Dank für die Antwort! :)

Genauso werde ich es auch machen. Das Interesse an einer Stelle im gD als Beamter hatte ich bereits vor einiger Zeit hinterlegt, mich dann aber im mD verbeamten lassen. Ich fühle mich durchaus wohl bei meiner Behörde, habe dort auch meine Ausbildung zum VfA damals abgeschlossen, aber bin auch nicht abgeneigt die Behörde zu verlassen, um bei einer anderen im gD verbeamtet zu werden.

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