Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Entlassung Beamter

<< < (4/7) > >>

FairBeam:

--- Zitat von: Organisator am 25.05.2022 08:53 ---
--- Zitat von: FairBeam am 24.05.2022 19:19 ---Ja in meiner Behörde kann ich nur mit dem Aufstiegsverfahren leicht aufsteigen. Externe Studienabschlüsse machen es bei uns nicht ohne großes hin und her möglich vom mD in den gD aufzusteigen.

Also ich kenne einen Fall aus meinem Bereich, die Person ist vom mD mit externem Studium in den gD als Beamte aufgestiegen. War aber ein absolutes wirres Verfahren und ist auch überhaupt nicht die Regel und eben nicht gesagt, dass es so bei mir dann auch klappen würde in meiner jetzigen Behörde.

--- End quote ---

Genau das ist meine Befürchtung gewesen, daher:


--- Zitat von: FairBeam am 24.05.2022 19:17 ---Kann ich denn theoretisch wenn ich mit dem Studium fertig bin, auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerben und dann auch direkt im gD mit A9g eingestellt werden?

--- End quote ---

Ja! (nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen). Daher sind die Beförderungen vorher auch nicht erforderlich.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Antwort! :) Also mit dem Studium  (Bachelor in Wirtschaftswissenschaften) hätte ich ja die Voraussetzung für den gD. Müsste ich denn wenn ich mich auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerbe, die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit auf einer gD Stelle dann erst wieder absolvieren oder wäre diese Voraussetzung nicht mehr nötig? Bisher mache ich ja "nur" mD Tätigkeiten.

Wenn ich mich dann nächstes Jahr bewerbe und eine Stelle in einer anderen Behörde bekommen, würde ich ja erstmal abgeordnet werden, mit dem Ziel der Versetzung, oder?

FairBeam:

--- Zitat von: berzianer am 25.05.2022 17:39 ---Also ich kenne den Fall selbst bei einer Kollegin.

- Verbeamtung im mittleren Dienst und nebenbei ein Studium abgeschlossen. 
- Erfolgreich auf eine externe Stellenausschreibung im gehobenen Dienst beworben.
- Erwerb der Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes.
- Ernennung zur Regierungsinspektorin

Sprich ich würde dir raten bleib im Beamtenverhältnis und bewirb dich nach erfolgreichem Abschluss auf eine Stelle im gD. Falls es bei deiner Behörde nichts wird gibt es sicherlich noch andere in deinem Umkreis die froh sind erfahrene Verwaltungsmitarbeiter zu gewinnen.
LG

--- End quote ---

Ebenfalls vielen Dank für die Antwort! :)

So werde ich es dann auch machen. Ich denke auch, durch meine Berufserfahrung nach meiner Ausbildung (mittlerweile fast 5 Jahre) habe ich ganz gute Chancen. Lust auf neue Aufgaben habe ich große und auch ein Behördenwechsel nach mittlerweile 8 Jahren Behördenzugehörigkeit tut sicher gut :)

Asperatus:

--- Zitat von: FairBeam am 27.05.2022 18:21 ---Müsste ich denn wenn ich mich auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerbe, die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit auf einer gD Stelle dann erst wieder absolvieren oder wäre diese Voraussetzung nicht mehr nötig? Bisher mache ich ja "nur" mD Tätigkeiten.

Wenn ich mich dann nächstes Jahr bewerbe und eine Stelle in einer anderen Behörde bekommen, würde ich ja erstmal abgeordnet werden, mit dem Ziel der Versetzung, oder?

--- End quote ---

Ich sehe nicht, weshalb die Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit entfallen könnte.

Ggf. könntest du im bisherigen beamtenrechtlichen Status verbleiben, wenn du das Verfahren nach § 24 BLV durchläufst. Allerdings kenne ich diese Praxis nur beim Aufstieg in der gleichen Behörde. Ob das auch funktioniert beim Behördenwechsel, weiß ich nicht. Die Verordnung macht da aber keine erkennbaren Einschränkungen.

FairBeam:

--- Zitat von: Asperatus am 27.05.2022 23:45 ---
--- Zitat von: FairBeam am 27.05.2022 18:21 ---Müsste ich denn wenn ich mich auf eine gD Beamtenstelle in einer anderen Behörde bewerbe, die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit auf einer gD Stelle dann erst wieder absolvieren oder wäre diese Voraussetzung nicht mehr nötig? Bisher mache ich ja "nur" mD Tätigkeiten.

Wenn ich mich dann nächstes Jahr bewerbe und eine Stelle in einer anderen Behörde bekommen, würde ich ja erstmal abgeordnet werden, mit dem Ziel der Versetzung, oder?

--- End quote ---

Ich sehe nicht, weshalb die Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit entfallen könnte.

Ggf. könntest du im bisherigen beamtenrechtlichen Status verbleiben, wenn du das Verfahren nach § 24 BLV durchläufst. Allerdings kenne ich diese Praxis nur beim Aufstieg in der gleichen Behörde. Ob das auch funktioniert beim Behördenwechsel, weiß ich nicht. Die Verordnung macht da aber keine erkennbaren Einschränkungen.

--- End quote ---

Sorry, ich muss verständnishalber noch mal nachfragen. Bedeutet, dass das ich die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeit zunächst einmal auf einer gD Stelle absolvieren müsste, damit ich im gD auch wirklich einsteigen könnte ?

Innerhalb meiner Behörde wird der Aufstieg sehr schwer vom mD in den gD mit meinem Studium..

Deswegen ist mein Platz jetzt mich ja extern auf eine gD Beamtenstelle zu bewerben, wobei ich ja die 18 Monate Tätigkeit im gD erst einmal absolvieren müsste um auch den Anspruch auf die A9g zu haben, oder?

Unknown:

--- Zitat von: FairBeam am 28.05.2022 17:14 ---
--- Zitat von: Asperatus am 27.05.2022 23:45 ---Deswegen ist mein Platz jetzt mich ja extern auf eine gD Beamtenstelle zu bewerben, wobei ich ja die 18 Monate Tätigkeit im gD erst einmal absolvieren müsste um auch den Anspruch auf die A9g zu haben, oder?

--- End quote ---
Du brauchst die Laufbahnbefähigung für den gD, um diese zu gelangen musst du 18 Monate auf einem A9 Dienstposten deinen Dienst verrichten. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder in deinem jetzigen Status als Beamter mD oder als Tarifbeschäftigter. Ohne Laufbahnbefähigung keine Ernennung zum Inspektor A9.
--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version