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Entlassung Beamter

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FairBeam:

--- Zitat von: Matze1986 am 30.05.2022 10:42 ---Wie lange sind Sie denn als VfA tätig gewesen (ohne Ausbildungszeit)?
Je nach Dauer hätte man Sie demnach mit A7 einstellen müssen. Alternativ steht die Beförderung nach A7 ja dann mit Ablauf der Probezeit an.

--- End quote ---

Ich bin nach meiner Ausbildung etwa 4 Jahre und 5 Monate als Vfa im Tarifbeschäftigtenverhältniss tätig gewesen.

Zum 01.01.2022 wurde ich mit A6m verbeamtet.

FairBeam:
Ich würde halt gerne wissen, ob es theoretisch möglich wäre, nach Abschluss meines Studiums in den gD einzusteigen, beispielsweise bei einer externen Behörde. Am 01.01.2023 werde ich auf Lebenszeit verbeamtet.

Ich würde allerdings gerne möglichst schnell in den gD..

xap:
Dazu wurde m. E. schon alles gesagt. Einen Laufbahnwechsel würde ich nicht anstreben. Im Zweifelsfall ist der Weg über eine Tarifbeschäftigung in der entsprechenden Laufbahn schneller.

Organisator:

--- Zitat von: xap am 31.05.2022 12:16 ---Dazu wurde m. E. schon alles gesagt. Einen Laufbahnwechsel würde ich nicht anstreben. Im Zweifelsfall ist der Weg über eine Tarifbeschäftigung in der entsprechenden Laufbahn schneller.

--- End quote ---

Nicht wirklich. Die Dauer für das Erreichen der Laufbahnbefähigung ist die selbe.

xap:
Die Dauer ist nicht das ausschlaggebende Kriterium. Sondern, ob ein Laufbahnwechsel seitens Behörde überhaupt gewünscht ist. Aber auch die Frage wurde, glaube ich, schon durch ihn selbst beantwortet.

Auch die 18 Monate Tätigkeit die zur Laufbahnbefähigung nötig sind, kann man nur erlangen wenn man auf einen entsprechenden DP gesetzt wird.

Ich wiederhole mich: Threadersteller hat alle Antworten erhalten, die er benötigt.

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