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[BW] Steuerliche Berücksichtigung der PKV in der monatlichen Bezügemitteilung
Poincare:
--- Zitat von: Festsetzer am 03.06.2022 11:56 ---Nützlich in dem Sinne, dass sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden können sind die Beiträge für Kinder nicht. Es sind keine Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 EStG und auch nicht auf Antrag für einen Freibetrag nach §39a EStG zu berücksichtigende Aufwendungen.
Immerhin können diese aber dann mit der Steuererklärung als "eigene Beiträge" berücksichtigt werden sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, § 10 (1) Nr. 3 S.2 EStG.
--- End quote ---
Ja, für die Steuererklärung bekomme ich ja dann im Nachgang die Bescheinigung über die geleisteten (Basis-)beiträge, die steuerlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Es gab aber eben explizit eine Vorabbescheinigung für die Kinder zur Vorlage beim Dienstherren bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung, die wäre ja dann völlig fehl ab Platz. Aber wahrscheinlich wird die automatisch ausgestellt, weil es in irgendeiner Konstellation doch Sinn macht (wenn das Kind ein wenig arbeitet?).
Gerda Schwäbel:
Daran sehen Sie ganz deutlich, dass Sie nicht alles glauben dürfen, was Ihnen hier erzählt wird.
Das was Festsetzer geschrieben hat gilt nach meiner Auffassung (und langjährigen Erfahrung) in den eher selteneren Fällen, dass die Kinder selbst Versicherungsnehmer sind.
Festsetzer:
Ja irgendwie hatte ich einen Denkfehler bezügl. der KV Beiträge der Kinder, ging am Sachverhalt vorbei. ::)
Danke an Gerda.
Soweit ich weiß können Beiträge der mitversicherten Personen auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt werden, vielleicht hilft ja doch ein Anruf beim LBV was mit den Beiträgen ist. Spätestens jedoch sollte alles seine Richtigkeit im Rahmen der Steuererklärung finden.
Poincare:
Sie haben natürlich Recht Frau Schwäbel, es wäre gewagt auf Basis der Anonymen Aussagen in einem Forum Entscheidungen zu treffen. Und doch hilft es mir nach und nach beim Verständnis des Sachverhaltes, da viele Aussagen mit Quellen belegt sind oder sich auch unabhängig nochmal recherchieren lassen, wenn der grundlegende Hinweis erst einmal gegeben wurde.
Hier geht es letzten Endes ja nur um ein schnelleres Netto und auch da nur um einen einigermaßen geringen Betrag. Ich danke für den Hinweis, und werde sicher spätestens bei der nächsten Beitragsanpassung dem LBV nochmal damit "auf die Pelle rücken".
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