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[BW] Steuerliche Berücksichtigung der PKV in der monatlichen Bezügemitteilung
Poincare:
--- Zitat von: Schmitti am 31.05.2022 13:59 ---
--- Zitat von: Poincare am 30.05.2022 16:05 ---Wenn ihr mir nicht helfen könnt, muss ich beim LBV anrufen... :( :(
--- End quote ---
Es gab mal Zeiten, da wäre das eh der erste Weg gewesen. Wenn jetzt hier im Forum welche schreiben würden, das LBV macht Mist, wird dann mit Quellenangabe und Diagnose beim LBV angerufen?
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Es geht mir gar nicht darum, dass das LBV Mist macht, sondern dass es oft sehr viel Mühe kostet, dort am Ende eine oberflächliche und nicht hilfreiche Antwort zu bekommen.
Ihr habt natürlich Recht, ich kann mich hier wahrscheinlich auf den Lohnsteuerhilfeverein verlassen, und dass die Steuererklärung das löst. Es ist nur ein neues Feld für mich, und wenn möglich, würde ich gerne verstehen, was da passiert.
Jetzt habe ich nochmal den Rechner der Seite bemüht, und obwohl bei mir "Priv.KV § 10 EStG 249.31" auf der Bezügemitteilung steht, ist das Netto gleich wie im Rechner ohne diese Berücksichtigung. Es ist also eingetragen, wird aber nicht berücksichtigt? Oder wird das im Rechner hier automatisch berücksichtigt?
Ich habe erst jetzt meine Bescheinigung der gezahlten Beiträge für 2021 von der PKV bekommen. Mal sehen, was der Steuerbescheid dann diesbezüglich hergibt.
Woldemar:
Ich nehme an mit den "nicht nachvollziehbaren Beträgen" meinst du die "Bescheinigung über steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung", also den Schrieb von deiner PKV auf dem steht "Bitte legen Sie diese Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn vor"?
Dabei handelt es sich, wie schon von @sapere aude angesprochen, um die Beiträge zur Basisabsicherung, denn nur die sind steuerlich berücksichtigungsfähig. Darin sind bestimmte Vertragsbestandteile (wie z.B. 1 Bett Zimmer oder dergleichen) nicht enthalten. Der Betrag wird also um die Kosten dieser (Sonder-)Leistungen gekürzt - das ist vermutlich für keinen Versicherten nachvollziehbar, also gräme dich nicht ;-)
Die 3.000€, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, sind ne alte Pauschale, die (soweit ich weiß) heute nur noch insofern Anwendung findet, als dass sie in jedem Fall monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, egal, ob man selbst ggf. höhere Beiträge nachgewiesen hat.
Ich weiß allerdings gerade nicht, ob dir das Weiterleiten besagten Schriebes überhaupt etwas gebracht hat. Das LBV wird wohl lediglich deine eigenen Beiträge (und nicht die deiner restlichen Familie) berücksichtigen und solange die <250€/Monat liegen, hättest du mit der Pauschale erstmal mehr Netto.
Festsetzer:
Die wichtigsten Punkte wurden hier schon genannt und ich möchte nur noch ein wenig ergänzen.
Die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge ergeben sich aus § 10 (1) Nr. 3 Bst. a S.3 EStG iVm SGB V.
Also wie @Woldemar schon sagte, Beiträge die erforderlich sind um ein Mindestversorgungsniveau zu erreichen.
Bei Beamten sind diese Beiträge regelmäßig in der Bezügestelle zunächst nicht bekannt, weshalb du von deiner PKV ein jährliches Schreiben als Nachweis über diese Beiträge erhältst.
Die Bezügestelle bildet also ein Lohnsteuerabzugsmerkmal in Höhe der Mindestvorsogepauschale, d.h. 12% des Arbeitslohns max 1.900 € bzw. 3000 € in StKl 3., § 39b (2) S.5 Nr. 3 Bst d EStG.
Sind die Beiträge bekannt nachdem du deiner Bezügestelle die Bescheinigung zuschickst können diese auch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, auch für Folgejahre.
Da du wohl zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist werden aber in jedem Fall im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die von deiner Krankenversicherung elektronisch an das Finanzamt übermittelten Werte berücksichtigt.
Poincare:
Danke and Woldemor und Festsetzer, so langsam wird das Bild klarer. Ich hatte bereits verstanden, was die "Bescheinigung über steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung" ist, aber jetzt habe ich gelernt, dass das LBV nur meine Beiträge berücksichtigt, und nicht die meiner drei Kinder, was 1. erklärt, dass der Betrag, der auf der Bescheinigung eingetragen ist, so niedrig ist (er stimmt aber tatsächlich mit dem Betrag ein, der meiner Basisversorgung + Pflegeversicherung exakt entspricht), und 2. erklärt, warum es nichts ändert, da ich tatsächlich aktuell in Steuerklasse III bin, und somit zufällig monatlich genau 0,69 Euro unter der von Festsetzer erwähnten Mindesversorgungspauschale liege.
Eingetragen und auch upgedatet haben sie es immerhin, auch wenn erst mit gewissem Verzug. Das einzige, was ich nun noch nicht verstehe, ist, wieso ich entsprechende Bescheinigungen der PKV zur Vorlage beim Dienstherren überhaupt für meine Kinder bekomme, wenn diese gar nicht nützlich sind. Jetzt kann ich ruhig schlafen ;-) und wenn ich mit der nächsten Beitragserhöhung (die bestimmt kommt), über die Mindestpauschale komme, bin ich endgültig gespannt, ob sich am monatlichen Netto was ändert!
Festsetzer:
Nützlich in dem Sinne, dass sie im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden können sind die Beiträge für Kinder nicht. Es sind keine Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 EStG und auch nicht auf Antrag für einen Freibetrag nach §39a EStG zu berücksichtigende Aufwendungen.
Immerhin können diese aber dann mit der Steuererklärung als "eigene Beiträge" berücksichtigt werden sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, § 10 (1) Nr. 3 S.2 EStG.
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