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Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den besonderen..
Tim Schröder:
Guten Tag,
ich bin völliger Neuling im offentlichen Dienst, Ziviler Angestellter bei der Bundeswehr, kein Beamter.
In meinem Arbeitsvertrag steht: "Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den besonderen Regelungen für die Verwaltung.....".
Was sind diese besonderen Regelungen für die Verwaltung?
Liebe Grüße
Tim
Lars73:
Es geht um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed-bt-v.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Tim Schröder:
78 Seiten schwere Kost.
Kann man pauschal sagen, dass der "Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V)" nachteiliger ist, als der reine TVöD.
Lars73:
Es greifen ja nur Teile, weil es auch Regelungen für den kommunalen Bereich enthält.
Die Wahl hat man sowieso nicht. Der Bund bietet nur Arbeitsverträge an wo für den Verwaltungsbereich diese Regelungen greifen. Ein Teil ist positiv, weil er zusätzliche Ansprüche begründet, ein Teil ist neutral und einige Regelungen führen zu schlechteren Bedingungen als ohne die Regelungen. Insgesamt sehe ich in dem Tarifvertrag kein Problem. Aus kollektiver Sicht steht er besseren Regelungen zur Anerkennung von Reisezeiten in Dienstvereinbarungen entgegen. Aber als Einzelperson könnte man da sowieso nichts besseres durchsetzen.
Tim Schröder:
Danke Lars!
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