Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den besonderen..
Stressant:
"Aus kollektiver Sicht steht er besseren Regelungen zur Anerkennung von Reisezeiten in Dienstvereinbarungen entgegen. Aber als Einzelperson könnte man da sowieso nichts besseres durchsetzen. "
§ 44 (2)
Sehe ich schon extrem kritisch und nicht mehr Zeitgemäß. Wenn ich 12-14h für meinen Arbeitgeber unterwegs bin, möchte ich nicht nur 8h bezahlt werden ... so schön ist das Leben nicht in Bahn oder Dienstauto, dass das wie Freizeit ist.
Lars73:
Zustimmung das die Regelung nicht erfreulich ist.
Aber auch ohne die Regelung ergäbe sich ja nicht, dass die Reisezeit als Arbeitszeit zu rechnen ist. Deshalb verschlechtert die Anwendung des Tarifvertrags da nicht die eigene Rechtsposition.
WasDennNun:
--- Zitat von: Stressant am 10.06.2022 08:40 --- "Aus kollektiver Sicht steht er besseren Regelungen zur Anerkennung von Reisezeiten in Dienstvereinbarungen entgegen. Aber als Einzelperson könnte man da sowieso nichts besseres durchsetzen. "
§ 44 (2)
Sehe ich schon extrem kritisch und nicht mehr Zeitgemäß. Wenn ich 12-14h für meinen Arbeitgeber unterwegs bin, möchte ich nicht nur 8h bezahlt werden ... so schön ist das Leben nicht in Bahn oder Dienstauto, dass das wie Freizeit ist.
--- End quote ---
Sind Lenkzeiten nicht verpflichtend Arbeitszeit?
Ansonsten: Ich habe meinem Laptop aufgeklappt in der Bahn und schupps ist Reisezeit = Arbeitszeit.
Stressant:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.06.2022 09:32 ---Sind Lenkzeiten nicht verpflichtend Arbeitszeit?
Ansonsten: Ich habe meinem Laptop aufgeklappt in der Bahn und schupps ist Reisezeit = Arbeitszeit.
--- End quote ---
Nicht, wenn der Arbeitgeber dir die Wahl zwischen Bahn und Auto lässt. Frage mich jedoch wie es sich verhält, wenn man nicht sinnvoll mit der Bahn weiter kommt, weil der Termin in irgendeinem Dorf ist. Und das mit dem Laptop aufklappen, sollte nur klappen, wenn dir der Arbeitgeber die Anweisung gibt während der Fahrt zu arbeiten.
Der Tarifvertrag widerspricht halt mit dem Satz:
"Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am aus-
wärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit."
der aktuellen Arbeitsrechtsmeinung und Richterurteilen, deswegen sehe ich den Tarifvertrag als schlechter an, als würde dort nichts stehen. (wenn ich mal das zur Grunde lege: https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/gilt-reisezeit-als-arbeitszeit)
Lars73:
Die zitierte Quelle beschreibt keine günstigere gesetzliche Regelung als die tarifliche. Das Urteil was vor einiger Zeit aufsehen erregt hat bezog sich gerade auf eine günstigere tarifliche Regelung welche der Arbeitgeber für Auslandsdienstreisen nicht anwenden wollte.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version