Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"

(1/8) > >>

higlon:
Hallo,

ich arbeite seit 2017 im öffentlichen Dienst (NRW) als IT-Administrator mit dem Schwerpunkt Webserver. Die Firma für die ich vorher gearbeitet habe wurde 2016 verkauft. Der Verkauf der Firma war für fast alle Kollegen eher negativ. Deswegen hatte ich "zügig" den Arbeitgeber gewechselt. Ich hatte mich damals auch nicht so intensiv über die Entgeltgruppen und Stufen informiert. Da ich nur IT-Systemelektroniker bin und kein Fachinformatiker, bin ich nur in E8 eingestuft worden. Ich habe auch leider keine IT-Fachkräfte Zulage bekommen.

2017 habe ich dann eine Weiterbildung zum "Staatlich geprüften Informatiker" alias "Staatlich geprüfter Techniker" begonnen. Die Weiterbildung habe ich neben dem Beruf gemacht und 2021 erfolgreich abgeschlossen. Die Weiterbildung habe ich auch mit guten Noten bestanden (Durchschnitt 1,25 Zeugnis, durchschnitt 1,3 bei den schriftlichen Abschlussprüfungen).

Die meisten meiner Kollegen E9x oder E11 eingruppiert. Im Team erledigen wir eigentlich auch alle identischen Aufgaben. Also jeder macht alles. Ich hatte letzten mit meinem Vorgesetzten gesprochen ob ich auch in E9 oder höher eingestuft werden könnte. Allerdings wird mein Abschluss als "Staatlich geprüfter Informatiker" nicht anerkannt bzw. mit einem Bachelor oder IHK Operativen Professional gleichgestellt. Das kann ich allerdings nicht verstehen. Beide Abschlüsse (IHK Operative Professional und Staatlich geprüfter Informatiker") sind auf DQR6.

Mir wurde empfohlen ein Studium zu beginnen. Allerdings ist das relativ kostspielig und nicht jede Fern Uni schreibt mir ein paar "Bachelor Punkte" gut für meinen Staatlich geprüften Informatiker gut. Zudem dauert ein berufsbegleitendes Fernstudium relativ lange.

Ich hatte mich letztens auch bei IT.NRW beworben. Allerdings wusste man hier auch nichts von einem "Staatlich geprüften Informatiker". Das war dann eine relativ lange Diskussion via E-Mail was der Abschluss und ob er dem IHK Operativen Professional. Danach hatte ich dann schon keine Lust mehr und habe meine Bewerbung zurückgezogen. Aufgrund des fehlenden Bachelor/IHK Operativen ... war ich eh nicht qualifiziert aus der Sicht von IT.NRW.

Hat jemand noch einen Tipp für mich oder vielleicht ähnliche Probleme? Ich mache den Job zwar gerne, allerdings ist E8 einfach zu wenig. Vor allem wenn man die Entwicklung der Mieten, Preise, Inflation etc. Das Team ist zwar nett und die Arbeit OK aber so würde ich demnächst den Arbeitgeber wechseln. Ich will jetzt auch nicht juristisch durchsetzten das mein Abschluss anerkannt wird. Aber ich denke das belastet eher die Beziehung zwischen Angestellten und Arbeitgeber.

Eigentlich hatte ich überlegt nach dem Techniker noch den technischen Betriebswirt zu machen. Aber ich denke dieser Abschluss ist dann im öffentlichen Dienst auch nicht anerkannt. Zumindest habe ich keine Stellenausschreibung gefunden wo der technische Betriebswirt erwähnt wird. 

neodeo2:
Hallo und willkommen im Club :-D,

ich selbst habe den Operativer Professional IHK. Hier meine Zusammenfassung. (Ich denke der staatlich geprüfte Techniker ist dem Operativen Professional IHK ähnlich)

Der Bachelor stellt einen akademischen Abschluss dar, der Operative Professional (Certified IT Business Manager) ist kein akademischer sondern ein IHK Abschluss. = im öD kannst damit nichts anfangen, es wird einfach nicht erkannt/ verlorene Zeit.

Ich habe hier mal folgendes gefragt.:
"Ich wurde eingestellt am 01.09.2020 in die e8/3, aber mit dem Ziel in die e10 aufzusteigen. Das war der Plan. Natürlich nichts schriftliches festgehalten, da es damals auch hieß.: wenn Sie die Anforderungen erfüllen. (gemeint ist, wenn ich meine Arbeit gut verrichte)."

Und der Forenuser WasDennNun hat folgendes geantwortet.: "Mit dem Ziel aufzusteigen heißt, dass der AG dir höherwertige Tätigkeiten überträgt.
Dafür sind null komma null NIX an Anforderungen von dir zu erfüllen, außer dem Willen des AGs, dir solche Tätigkeiten zu übertragen.
Und mutmaßlich erfüllst du die Voraussetzungen in der Person für die EG12 ("3 Jahre Erfahrung")
Andere Voraussetzungen gibt es im Bereich IT bis zur EG11 nicht, da kann auch ein angelernter dieses Entgelt erhalten (auch ohne als sonstiger Beschäftigter zu gelten), wenn die Tätigkeiten da sind.

Wenn also dein Vorgesetzter der Meinung ist, diese dir übertragen zu lassen, dann bitte schön, der Rest nennt sich Tarif Automatik." + "Es ist durch die neue EGO deutlich leichter geworden nicht studierten ITler eine Tätigkeit die zur Eg12 führt zu übertragen."

hier kannst du es nachlesen.: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112552.870.html

Fazit.: ich habe gewechselt und bin nun E10 in einem anderen Amt (wurde versetzt)

WasDennNun:
Hast du einen Antrag zur Anwendung der neuen EGO gestellt?
Falls ja, dann ist deine Ausbildung relativ egal, wenn deine Tätigkeit EG10 ist, dann kannst du dieses verlangen.

Mir persönlich fällt es schwer eine ITler in der EG8 nach der neuen EGO zu begründen, das sind dann sehr eingeschränkte Dinge die man übertragen müsste.

neodeo2:
hier habe ich bezüglich der Anerkennung nachgefragt.: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117612.msg233107.html#msg233107

mein Fazit zum Ganzen.: die Personaler haben mit der neuen IT-EGO die Möglichkeit bekommen, ihre nicht studierte IT'ler bis E12 zu bezahlen, in dem Sie die Stelle nach der neuen EGO bewerten.

Das Problem ist, dass viele Ämter sich weigern, dies zu tun. Denn die können ja nicht nur dich/ nur deine Stelle höhergruppieren. Wenn dann müssen die alle gleiche Stellen (deine IT-Kollegen) höhergruppieren und hierzu (vermute ich) fehlt ihnen das Haushalt, oder die haben einfach kein Bock dazu- wegen ist so.

Was ich aber schon sehr oft in der Stellenbeschreibung gesehen habe, ist folgendes.:
-Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium, in den Fachrichtungen Informatik, ... blabla...
-Alternativ verfügen Sie über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren.
  (LDI-Mainz oder das ITZBund)

WasDennNun:
neodeo2: Was du schreibst heißt übersetzt: die Personaler haben die Möglichkeit, tarifgerecht zu bezahlen, wollen sie aber nicht.
Da bleibt dem Angestellten nur folgende Möglichkeiten:
Dem Personaler klar machen wie man eingruppiert ist, aufgrund der Tätigkeit die der Personaler einem zuweist und wenn er anderer Rechtsmeinung ist externe entscheiden lassen (Gericht z.B.). Denn Haushalt ist kein Argument.


Sollte der Personaler der Meinung ist, man solle die höherwertige Tätigkeiten nicht machen, dann muss halt der Karren an die Wand gefahren werden, mit dem Hinweis: Personaler hat es so gewollt (so habe ich unsere auf Spur gebracht)
Alternative:
Dem Personaler klar machen, dass man nur für das einem zustehendem Entgelt (wahlweise gewünschtes Entgelt) bereit ist weiter zu arbeiten.

Last but not Least:
Dem Personaler sage: Ich kann nichts dafür, dass die EGO und TVL so ist, wenn ihr das nicht so haben wollt, müsst ihr da austreten 8)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version